Bei allem was ich hier lese, beschleicht mich schon wieder der Verdacht, dass hier Garantie (freiwillige Schutzleistung des Herstellers, es liegen die Bedingungen des garantiegebenden Herstellers zu Grunde) und der gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre bei Neuware, ist gesetzlich in Deutschland und der EU geregelt) durcheinander gewürfelt wird.
Die 6-Jahres-Garantie bei Mazda ist also eine freiwillige Leistung der Herstellers bei der er auch vorgeben kann wann sie eintritt und wann nicht. Nun wäre es in diesem Falle wichtig zu wissen, was genau in den Garantiebedingungen der 6-Jahres-Garantie bei Mazda steht um klar festzustellen, ob das Installieren einer nicht von Mazda an den Kunden direkt verbreiteten Software zu einem Garantieausschluss bei einem Fehler oder Schaden führt.
Ich kann es aus eigener Erfahrung von KIA und Toyota sagen: Ges. Gewährleistung: 2 Jahre, Garantie 7, bzw. 15 Jahre. Aber: Wenn nach den 2 Jahren (ich meine mich zu erinnern, dass es bei Kia sogar innerhalb der ersten 2 Jahre so ist) Gewährleistung das Serviceintervall auch nur 1km oder 1 Tag überzogen wird ist die Garantie sofort erloschen, ist ganz klar in den Garantierichtlinien der Hersteller festgehalten. Es gibt da keine Kulanz.
Ebenfalls können in der Garantie einzelne Bauteile ausgeschlossen werden die in der ges. Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden können, da diese auf das Gesamtprodukt bezogen ist. Hier werden gerne mal die teuren Matrix-LED-Scheinwerfer oder LED-Rückleuchten ausgeschlossen, da sowas dann als "Verschleißteile" deklariert wird.