Es gibt tatsächlich gravierende Unterschiede zw. den Garantiebestimmungen der Schweiz und Deutschland:
Diese betreffen neben der bereits erwähnten Bordnetzbatterie (in den deutschen Bestimmungen definitiv auf 3 Jahre eingeschränkt):
- In den Schweizer Garantiebestimmungen wird unter Punkt 1 Allgemeines/Neuwagengarantie von einer Garantie für Hybridbauteile gesprochen (Deutsche Bestimmung erwähnt nur BEV und PHEV + Hochvoltbatterie.
- In den Deutschen Garantiebestimmungen ist unter Punkt 7.1 "Verschleiß" der gesamte Innenraum in Form von taxativer Aufzählung ausgeschlossen; die Schweizer Bedingungen erwähnt diesen nicht!
Auch wenn unter 7.1 darauf hingewiesen wird das die Aufzählung der Ausschlüsse "exemplarisch" ist lässt sich daraus folgendes schließen:
Risse in den Sitzen (oder Schäden an anderen Teilen der Innenausstattung) fallen nur in der Schweiz unter die Neuwagengarantie, in Deutschland wird wohl nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (2 Jahre) "schluss mit lustig" und aus eigener Tasche zu bezahlen sein.
Spätestens dann wir interessant wie kulant sich Mazda verhält?
Vieleicht kann ja einer der schon betroffenen seine Erfahrungen schildern?
Zitat von https://www.cx60forum.de/forum/thread/708-fahrersitz-leder-linke-untere-wange-gerissen-schnitt/
Mit herzlichen Grüßen
Andreas