Beiträge von Wibo46

    Hallo nachtfalke71,


    das Thema hatten wir in einem anderen Thread schon. MAZDA muss zu den 18-Zöllern irgendein Papier mit übergeben (ABE, Teilegutachten, ECE), das dann mitzuführen ist. Das hat mit der COC nichts zu tun. Ich hatte darum gebeten, dass ein User, wenn er die 18-Zöller von MAZDA denn hat, bitte dieses Papier hier im Forum posten möchte. Hat bisher, leider, noch niemand gemacht. Falls es jemand macht, wozu ich hier nochmals aufrufe, wirst Du sehen, dass MAZDA dich nicht illegal ins Winter-Autoleben schickt.


    Gruß Dietmar

    Das hat doch mit COC zu tun. Und zwar, COC ist Konformitätsbescheinigung zur Typgenehmigung des Fahrzeugs und soll alle Angaben, die Bestandteil der Zulassungsbescheinigung sind beinhalten.

    Besonders wichtig dabei sind die Angaben zu zulässigen Rad-Reifen-Kombination. Im COC meines Fahrzeugs steht nur eine Reifengröße (235/50R20). Im Punkt 52, wo andere, zulässige bzw. vom Hersteller freigegebene Reifengrößen aufgelistet sein sollen, ist ein Strich.

    Somit ist laut COC 235/50R20 die einzige zulässige Reifengröße für das Fahrzeug.

    Laut Auflage A02 der ABE ist die Reifengröße 235/60R18 nur dann eintragungsfrei zulässig, wenn diese in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

    Als TÜV Sachverständiger mit 23 Jahre Erfahrung weiss ich wovon ich rede.

    Die ABE suche ich morgen aus und versuche hier zu posten.

    Den Auszug aus der EG-Typgenehmigung habe ich oben angehängt.

    Bei Sommerreifen für den AWD (dessen Achslasten ich berücksichtigt habe) wären Reifen mit LI 96 zulässig, vorausgesetzt der GI wäre W oder Y. Bei V-Reifen müsste es Li 97 sein.

    Bei Winterreifen: GI V, LI mind. 97, bei allen anderen GI (T, H oder W, Y) würde LI 96 ausreichen.


    Es gibt übrigens noch ein Problem, das ich bei der Abholung meines D254 gemerkt habe.

    Bei mir wurden Winterreifen 235/60R18 auf Borbet (Mazda) Alu-Felge 7,5x18, ET 45 mm montiert.

    Für die Räder gibt es eine ABE.

    Das Problem ist, dass die Reifengröße 235/60R18 weder in der Zulassungsbescheinigung noch im COC des Fahrzeug steht und somit laut Auflage A02 eintragungspflichtig wäre.

    Ich habe die EG Typgenehmigung (e13*2018/858*00255*08) durchsucht und diese Reifengröße dort (auf Seite 173) gefunden. Diese Reifengröße (bzw. Die Rad-Reifen-Kombination) ist also Bestandteil der Homologation und es ist für mich nicht erklärbar, warum sie nicht in das COC Papier übernommen worden ist.

    Um Ärger mit der Polizei zu vermeiden, habe ich mir diese Seite ausgedruckt und ins Handschuhfach gelegt. IMG_4495.jpg

    Ich glaube, wir meinen das Gleiche.

    Wenn ich mir die Liste im BA 10-93 (Fahrzeugspezifikationen) ansehe, dann bin ich eben illegal unterwegs, wenn ich eine Winter-Bereifung

    mit Lastindex "kleiner 100 (20 Zoll) oder 103 (18 Zoll)" fahre.

    Zumindest lese und verstehe ICH diese Liste so.

    Wie gesagt: ich kenne die Vorschriften in Österreich nicht, aber in Deutschland wärest Du sogar mit 96T (als Winterbereifung in Verbindung mit einem 190 km/h Geschwindigkeitsaufkleber) oder sogar 96Q (mit 160 Aufkleber) legal unterwegs. Reifen mit LI 96 sind für Radlast bis 710 kg zulässig.

    Der CX60 hat max. zulässige Achslast hinten 1394 kg. Die zulässige Radlast beträgt < 700 kg.

    Reifen mit LI 96 oder höher sind zulässig.

    Natürlich darfst Du dann auch mit den Reifen Q 160 und T 190 km/h nicht überschreiten.

    Ich glaube, wir meinen das Gleiche.

    Wenn ich mir die Liste im BA 10-93 (Fahrzeugspezifikationen) ansehe, dann bin ich eben illegal unterwegs, wenn ich eine Winter-Bereifung

    mit Lastindex "kleiner 100 (20 Zoll) oder 103 (18 Zoll)" fahre.

    Zumindest lese und verstehe ICH diese Liste so.

    Wie gesagt: ich kenne die Vorschriften in Österreich nicht, aber in Deutschland wärest Du sogar mit 96T (als Winterbereifung in Verbindung mit einem 190 km/h Geschwindigkeitsaufkleber) oder sogar 96Q (mit 160 Aufkleber) legal unterwegs. Reifen mit LI 96 sind für Radlast bis 710 kg zulässig.

    Der CX60 hat max. zulässige Achslast hinten 1394 kg. Die zulässige Radlast beträgt < 700 kg.

    Reifen mit LI 96 oder höher sind zulässig.

    Natürlich darfst Du dann auch mit den Reifen Q 160 und T 190 km/h nicht überschreiten.

    Es geht aber nicht um die vom Hersteller angegebene Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex sondern um die erforderlichen Werte.

    Es geht aber nicht um die vom Hersteller angegebene Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex sondern um die erforderlichen Werte.