Hallo Klaus,
ich habe mich jetzt auch mal intensiv mit dem Thema beschäftigt. Kann dir nur beipflichten. Hier mal meine Recherche zu den Mindestanforderungen, bezogen auf die 20-Zöller.
PHEV: Achslast 1523 kg / HG 200 km/h / LI 99 => 235/50 R20 99U
RWD: Achslast 1406 kg / HG 212 km/h / LI 96 => 235/50 R20 96V
AWD: Achslast 1394 kg / HG 219 km/h / LI 96 => 235/50 R20 96V
Da müssen aber noch Abschläge beim LI für den Diesel gemacht werden, da v max > 210 km/h. Rein rechnerisch kommt man trotzdem nicht auf einen LI von 100. LI von 96 geht also nicht. Sei‘s drum, MAZDA hat bei allem ein wenig drauf gepackt und alle Modelle vereinheitlicht. Würde ich als Hersteller auch machen. Und beim GI „W“ ist man in allen Belangen safe.
Was mir aufgefallen ist, aber nicht einleuchten will, ist folgendes:
Bei den Sommerreifen in 235/50 R20 100W soll man den Reifendruck ab geplanten 160 km/h um 0,1 bar erhöhen, bei den 235/50 R20 104W nicht. Soweit ok. Bei den Winterreifen macht man aber diese Unterscheidung nicht. Warum?
Noch zu den Fahrzeugpapieren:
In der COC steht unter Punkt 35 „Angebrachte Reifen/Felgenkombination“ bei mir 235/50 R20 100W. So wird es dann auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Höhere LI / GI kann man immer fahren.
Wird wahrscheinlich keiner machen, bzw. solche Reifen gibt‘s evtl. auch gar nicht am Markt: Aber was würde bei einer Kontrolle passieren, wenn einer einen CX-60 mit Bereifung 235/50 R20 99V fahren würde, und der Fahrer sich auf die Achslast beruft? Spannende Frage.
Gruß Dietmar