Beiträge von Wibo46

    Der Geschwindigkeitsindex ist egal solange er höher als die eingetragene Maximalgeschwindigkeit ist. Nur bei geringerem Index muss ein Hinweis im Fahrerbereich angebracht werden.

    Typisch bei Winterreifen die bis 180 km/h sind.


    Der Hinweis gilt aber nur bei Winterbereifung. Sommerreifen müssen für die Vmax des Fahrzeugs geeignet sein.

    Wibo46,


    da hast Du recht, was die Diesel angeht. Es handelt sich aber eben um den Nachtrag 01 zur ABE 54210. Und der gilt nur für den PHEV. Ich habe nach aktuelleren Dokumenten im Netz gesucht (Nachtrag 02, 03 usw.), habe aber nichts gefunden. Als TÜV-Sachverständiger hast Du doch bestimmt die Möglichkeit, an die neueste Ausgabe zu kommen, oder?


    Gruß Dietmar

    Tatsächlich habe ich noch Nachtrag 2 gefunden.

    Dort ist der Verwendungsbereich vergrößert bis 187 kW.

    Das löst aber nicht das Problem mit anderen Felgen mit einer ABE, die keine Freigabe der Reifengröße beinhaltet. Bei solchen Rädern muss man zwangsläufig die Rad-Reifen-Kombination eintragen lassen und ca. 90 Euro dafür zahlen.

    Leider wurde mir beim Kauf nur die alte ABE (mit 141 kW Leistung) in die Hand gedrückt. Deshalb die ganzen Nachforschungen von mir.

    Es wäre peinlich, wenn ich mit falschen Reifen erwischt wäre 😄😄😄

    Der fMH redet sich raus, wo ich Ihn angesprochen habe. Zuerst sagt er, es gibt keine anderen und danach es war nix anderes da ohne mir Bescheid zu geben. Ich muss damit jetzt Leben und ich bekomme ein 190 Aufkleber. Ein großer Händler in Berlin, da schüttel ich nur mit dem Kopf.

    Mir haben sie wenigstens H-Reifen montiert. Auch zu wenig, aber damit kann ich noch leben.

    Aber 190 km/h Reifen auf ein Fahrzeug mit 219 km/h V-max aufzuziehen finde ich nicht in Ordnung. Sie hätten Dich wenigstens fragen können. :cursing:

    Das Autohaus in Berlin ist eine Katastrophe. War es nicht dieses, das Dir die T-Winterreifen montiert hatte?

    Es ist nicht ganz so.

    Die Reifengröße ist Bestandteil der EG-TG e13*2018/858*00255*08. Mein D254 entspricht dieser TG. Diese Genehmigung beinhaltet auch die Alternativgröße 235/60R18, die aber nicht in COC übernommen wurde, obwohl sie hätte übernommen werden müssen.

    Es gibt nur sehr wenige Fahrzeuge, für die nur eine Reifengröße in der Typgenehmigung freigegeben ist. Das COC ist ein Auszug aus der Typgenehmigung, mit Daten, die für Erstellung der Zulassungsbescheinigung relevant sind. Deshalb ist es besonders wichtig, dass auch alle genehmigten Reifengrößen im COC aufgeführt werden.

    Die ABE mit der fehlerhaften Angabe zur Motorleistung gilt nicht für mein Fahrzeug und kann höchstens als Grundlage für eine Begutachtung gem. Par. 19(2)/21 StVZO dienen. Eine ABE gilt nur für Fahrzeuge die der Beschreibung im Verwendungsbereich entsprechen.

    Wäre dann nicht die Freigabe in der EG-TG müsste die Rad-Reifenkombiantion eingetragen werden.

    Ich konnte mir die Felgen noch nicht von innen anschauen, ob dort ein Mazda Herstellerzeichen drauf ist. Ich vermute, dass Borbet diese Räder für Mazda produziert.

    Ich vermisse den alten, guten Fahrzeugschein, in dem noch alle genehmigten Reifengrößen unter Ziff. 33 aufgelistet waren. ☹️

    Die ABE ist eher für mich dubiös. Im Verwendungsbereich steht nämlich Motorleistung von 141 kW. So viel ich weiss, hat der D200 147 und der D254 sogar 187 kW. Für welches Fahrzeug dann die ABE erstellt worden ist, kann man nicht erahnen. Aber in dem Fall weder für D200 noch für D254.

    Deshalb wäre die einzige Möglichkeit „legal“ die 18 Zöller zu montieren mit dem Verweis auf die EG-Typgenehmigung.

    Das selbe würde gelten, wenn jemand sich eine andere ABE-Felge aussuchen würde, die keine Befreiung von der Eintragung beinhaltet.

    Auf jeden Fall ist es ein Fehler, dass die 18-Zoll-Reifengröße nicht im COC aufgeführt ist.

    Ob es nur in meinem COC so ist?

    Könntet ihr posten, ob es bei allen so ist?