Alles anzeigenDas Thema V/W hatten wir schon mal hier. (dort auch die nachfolgende Diskussion beachten) Da gibt es weitere Einflüsse wie reduzierte Reserven bei der Tragfähigkeit. d.h. die müssten entweder die Tragfähigkeit oder dien Speedindex hochsetzen.
Zum Thema Geschwindigkeit-/Lastindex ab 210km/h: "V-Reifen haben bei Ihrer Höchstgeschwindigkeit von 240km/h nur noch 91% der Tabellentragfähigkeit. - W-Reifen haben bei einer Geschwindigkeit von 270km/h nur noch 85% der Tabellentragfähigkeit.".
Lastindex 100 sind 800kg. Zul. HA-Last sind knapp 1400kg. Also 200kg "Reserve" an der HA - die schnell mal versehentlich überladen sind bzw. die gehen dann bei bei höherer Geschwindigkeit an Tragfähigkeit verloren (z.B. rd. -10%/-140kg für die HA beim V bei 240). Der "V" hat weniger Reserven als der "W". Da sind die Reserven halt dünn.
Ich halte mich daher schon an das, was der Entwickler über seine Tabellen/Simulation berechnet hat, auch wenn "W" überdimensioniert klingt.
Wit sind hier im CX60 Forum und dieses Fahrzug hat Vmax höchstens 219 km/h. Da kann keine Rede von Teagfähigkeitszuschlag von 9% , sondern nur von 3% sein. Eine Reserve wird gesetzlich nicht gefordert. Ein Reifen muss mit seinem V-Index die Höchstgeschwindigkeit, und dem LI die maximale zulässige Radlast (im diesem Fall + 3% Zuschlag) abdecken.
Beiträge von Wibo46
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Bei den Sommerreifen Index "V" erhöht sich die Auswahl ja schonmal stark.
Bei "W" wäre man ja doch ganz schön eingeschränkt.
Noch eine Frage, wenn bei bei einer 19 Zoll Felge in der ABE folgendes steh:,
"10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."
dann brauche ich die Felgen/Reifen-Kombination nicht eintragen lassen und muss nur die ABE mitführen auch wenn die Kombi im COC nicht drin steht?
Ja, das Mitführen der ABE genügt.
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Der Geschwindigkeitsindex ist egal solange er höher als die eingetragene Maximalgeschwindigkeit ist. Nur bei geringerem Index muss ein Hinweis im Fahrerbereich angebracht werden.
Typisch bei Winterreifen die bis 180 km/h sind.
Der Hinweis gilt aber nur bei Winterbereifung. Sommerreifen müssen für die Vmax des Fahrzeugs geeignet sein.
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Hallo,
bin neu hier im Forum und werde morgen meinen CX60 bestellen (Diesel AWD, Homura, Matrix, Sound, Pano, AHK).
Zum Reifen-Thema hier oben hätte ich eine Frage (bitte seht es mir nach bin auf dem Gebiet Reifen sehr unwissend).
Meine Frage ist, warum haben die 18 Zöller einen Geschwindigkeits-Index "V", die 20 Zöller aber "W"? Die Fahrzeuge haben doch die gleiche Motorisierungen und V= bis 240 km/h sollte doch ausreichend sein?
Und bedeutet das dass ich auf die 20 Zöller nur "W" aufziehen darf?
Danke schonmal für Eure Rückmeldung und Gruß
Kendu
Nein. Du darfst auch die 20“ Reifen mit Geschwindigkeitsindex fahren. Es zählt die Vmax des Fahrzeugs und da diese unter 240 km/h liegt, dürfen V-Reifen benutzt werden.
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Ist unterwegs.
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da hast Du recht, was die Diesel angeht. Es handelt sich aber eben um den Nachtrag 01 zur ABE 54210. Und der gilt nur für den PHEV. Ich habe nach aktuelleren Dokumenten im Netz gesucht (Nachtrag 02, 03 usw.), habe aber nichts gefunden. Als TÜV-Sachverständiger hast Du doch bestimmt die Möglichkeit, an die neueste Ausgabe zu kommen, oder?
Gruß Dietmar
Tatsächlich habe ich noch Nachtrag 2 gefunden.
Dort ist der Verwendungsbereich vergrößert bis 187 kW.
Das löst aber nicht das Problem mit anderen Felgen mit einer ABE, die keine Freigabe der Reifengröße beinhaltet. Bei solchen Rädern muss man zwangsläufig die Rad-Reifen-Kombination eintragen lassen und ca. 90 Euro dafür zahlen.
Leider wurde mir beim Kauf nur die alte ABE (mit 141 kW Leistung) in die Hand gedrückt. Deshalb die ganzen Nachforschungen von mir.
Es wäre peinlich, wenn ich mit falschen Reifen erwischt wäre 😄😄😄
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Der fMH redet sich raus, wo ich Ihn angesprochen habe. Zuerst sagt er, es gibt keine anderen und danach es war nix anderes da ohne mir Bescheid zu geben. Ich muss damit jetzt Leben und ich bekomme ein 190 Aufkleber. Ein großer Händler in Berlin, da schüttel ich nur mit dem Kopf.
Mir haben sie wenigstens H-Reifen montiert. Auch zu wenig, aber damit kann ich noch leben.
Aber 190 km/h Reifen auf ein Fahrzeug mit 219 km/h V-max aufzuziehen finde ich nicht in Ordnung. Sie hätten Dich wenigstens fragen können.
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Hallo zusammen,
habe über das Thema mit dem Wunsch der Änderungen wie ihr es beschrieben habt mit dem Mazda Händler gesprochen. Dieser will mir erzählen das er es nur macht wenn ich die Teile mitbringe und das dann alles ohne Garantie. Er sagt dies ist eine Veränderung am Fahrwerk und somit könnte es passieren das die 6 Jahresgarantie nicht mehr greift. Habt ihr darüber eine Info. Das AH ist ein großes in Berlin, da habe ich das Auto gekauft.
Bin wiedermal genervt.
Grüße
Das Autohaus in Berlin ist eine Katastrophe. War es nicht dieses, das Dir die T-Winterreifen montiert hatte?
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In der Erstausstattung setzt MAZDA insgesamt 4 Felgen/Reifenkombinationen ein, jede Ausstattungsvariante hat ihre eigenen.
• Prime-Line 18 Zoll Grey Metallic 7,5J x 18 ET45 / Reifen 235/60 R18
• Exclusive-Line 20 Zoll Silver Metallic 7,5J x 20 ET45 / Reifen 235/50 R20
• Homura 20 Zoll Schwarz 7,5J x 20 ET45 / Reifen 235/50 R20
• Takumi 20 Zoll Silber/Schwarz 7,5J x 20 ET45 / Reifen 235/50 R20
Diese Felgen/Reifenkombinationen stehen in der Typzulassung des CX-60 und somit dann im jeweiligen COC. Daraufhin wird die Zulassungsbescheinigung erstellt, mit diesen Größen.
Wovon wir hier reden, sind Zubehörfelgen. Diese brauchen immer eine ABE, ECE und/oder Teilegutachten, auch wenn sie von MAZDA angeboten werden. Je nach Bedingungen sind diese dann:
• ggf. vorführpflichtig
• nicht eintragungspflichtig
• generell eintragungspflichtig
• eintragungspflichtig, wenn sich wieder mit den Zulassungspapieren befasst wird
Solange eine von der COC abweichende Konfiguration eingebaut wird bzw. nicht die Räder aus der Erstausstattung verwendet werden, müssen folglich Begleitpapiere mitgeführt werden, oder es wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Meine Meinung dazu…
Gruß Dietmar
Es ist nicht ganz so.
Die Reifengröße ist Bestandteil der EG-TG e13*2018/858*00255*08. Mein D254 entspricht dieser TG. Diese Genehmigung beinhaltet auch die Alternativgröße 235/60R18, die aber nicht in COC übernommen wurde, obwohl sie hätte übernommen werden müssen.
Es gibt nur sehr wenige Fahrzeuge, für die nur eine Reifengröße in der Typgenehmigung freigegeben ist. Das COC ist ein Auszug aus der Typgenehmigung, mit Daten, die für Erstellung der Zulassungsbescheinigung relevant sind. Deshalb ist es besonders wichtig, dass auch alle genehmigten Reifengrößen im COC aufgeführt werden.
Die ABE mit der fehlerhaften Angabe zur Motorleistung gilt nicht für mein Fahrzeug und kann höchstens als Grundlage für eine Begutachtung gem. Par. 19(2)/21 StVZO dienen. Eine ABE gilt nur für Fahrzeuge die der Beschreibung im Verwendungsbereich entsprechen.
Wäre dann nicht die Freigabe in der EG-TG müsste die Rad-Reifenkombiantion eingetragen werden.
Ich konnte mir die Felgen noch nicht von innen anschauen, ob dort ein Mazda Herstellerzeichen drauf ist. Ich vermute, dass Borbet diese Räder für Mazda produziert.
Ich vermisse den alten, guten Fahrzeugschein, in dem noch alle genehmigten Reifengrößen unter Ziff. 33 aufgelistet waren. ☹️
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danke für die Info. Aufgrund der Anlagen von dir habe ich nach der ABE-Nummer im Netz gesucht, und bin fündig geworden.
Auf Seite 3, Punkt 10 „Bemerkungen“ steht:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Also reicht, aus meiner Sicht, das Mitführen der ABE aus.
Gruß Dietmar
Die ABE ist eher für mich dubiös. Im Verwendungsbereich steht nämlich Motorleistung von 141 kW. So viel ich weiss, hat der D200 147 und der D254 sogar 187 kW. Für welches Fahrzeug dann die ABE erstellt worden ist, kann man nicht erahnen. Aber in dem Fall weder für D200 noch für D254.
Deshalb wäre die einzige Möglichkeit „legal“ die 18 Zöller zu montieren mit dem Verweis auf die EG-Typgenehmigung.
Das selbe würde gelten, wenn jemand sich eine andere ABE-Felge aussuchen würde, die keine Befreiung von der Eintragung beinhaltet.
Auf jeden Fall ist es ein Fehler, dass die 18-Zoll-Reifengröße nicht im COC aufgeführt ist.
Ob es nur in meinem COC so ist?
Könntet ihr posten, ob es bei allen so ist?