Beiträge von FRX

    Das ist Standard bei allen Herstellern! Da fand ich die Antwort von Mazda korrekt.


    Wenn an den genannten Bauteilen was ist, wendet man sich an Webasto, bzw. den Betrieb der's eingebaut hat. Dafür leisten die Garantie auf ihren Kram, bzw. Gewährleistung auf den Einbau. Klar, eben keine 5 Jahre wie bei Mazda. Klar muss man sich ggf. selber drum kümmern, dass dann wohl der Einbaubetrieb gepfuscht hat. Die schieben dann alle den schwarzen Peter zum anderen. Dafür gibt es dann eben Sachverständige und ich muss mich kümmern und in Vorkasse gehen.


    Aber normalerweise wissen die alle, wie's funktioniert, sind ja keine Newcomer, die Dir das tollste vom Himmel versprechen, aber keine Erfahrung haben. Denen ist sicherlich schon mal etwas nicht gelungen, aber jetzt sitzt da einer, der jedes Mal fragt "habt Ihr auch darauf geachtet"...


    "Webasto verlängert die gesetzliche Gewährleistung für die Thermo Top Evo um 1 Jahr auf gesamt 3 Jahre. Die Verlängerung gilt für alle Thermo Top Evo Geräte, die seit dem 01. Januar 2023 verkauft wurden. Gültig ist das Angebot für alle

    Einbauten durch zertifizierte Webasto Einbaupartner. Es wird keine zusätzliche Registrierung benötigt. Der Gewährleistungszeitraum richtet sich nach dem Datum der Einbaurechnung." (Webasto)

    Schön, dass es hier schon mal erläutert wurde, aber in der Bedienungsanleitung Connect 2-144 steht nichts, dass dies auf bestimmte Modelle beschränkt ist. Nur in der BA unter 5-63 ist das * für den Hinweis.


    Für mich ist der manuelle Modus der Ersatz für die fehlende automatische Bremsung beim Tempo-Limiter. Wenn der Wagen den Berg runter (auch ohne Anhänger!) zu schnell wird und der Limiter nur bimmelt aber nicht bremst, ist bei meinen anderen Autos die Begrenzung der Gänge eine Lösung, damit man nicht die ganze Zeit auf der Bremse stehen muss (früher bei nicht-standfesten Bremsen eher ein muss, heute jammern alle, dass das Getriebe keine Bremse sei und das Öl zu heuß wird).


    @Mazda: Wenn der Tempo-Limiter selber bremst, fehlt mir auch den M-Modus nicht mehr.

    Wird hoffentlich noch nicht passieren da er wohl für eine Modellpflege nicht neu homologiesiert werden muss. Also gilt die Zulassung von 2022 und somit keine vorgeschriebenen Assisysteme.

    Ab 07/2024 müssen die für die KFZ-Zulassung vorhanden sein. Da hilft keine TYP-Zulassung des Herstellers von 2022 mehr. d.h. ALLE Neufahrzeuge ab 07/2024 müssen den Mist haben.

    Das Problem haben alle Hersteller mit Luftfahrwerk.


    Ansonsten würde ich mir wünschen dass die verbauten Systeme mal zuverlässig funktionieren.

    Komfortschließung- und öffnung fände ich auch klasse.

    Kann ich nur unterstreichen.


    ABER: Citroen hatte seine Hydropneumatik im C5 wirklich im Griff. Mal die Dämpfungskugeln tauschen, sonst problemlos. In 20 Jahren keine Probleme, aber eine sehr angenehme Federung. Leider zu teuer, aufwendig, brauch 'ne Hydropumpe, aber wirklich gut. DIE vermisse ich wirklich.


    Eine Kleinigkeit noch: Tempo-Limiter, der auch im bergab Rollen das Tempo hält (was er beim Aktiv-Tempomat ja auch beherrscht - wäre sogar noch einfacher, da er nicht wegen Verkehr, sondern nur wegen Vmax bremsen müsste). In der Stadt fahre ich lieber mit Limiter, und da wäre Bremsen statt Bimmeln echt hilfreich.

    Muss leider zugeben, dass ich bei meinen 18" beim Autokauf auch nicht drauf geachtet habe: vom fMH ein "H" bekommen, also 210km/h bei 219 eingetragen. Bräuchte also auch einen 210km/h Aufkleber... Last >100/103 passt. Habe Hankook bekommen. Die zum Bevorratungs-Sonderpreis sofort, oder auf andere warten und deutlich mehr bezahlen... Da war das Hemd mal wieder näher als die Hose. Ich weiß, ich werde das nicht/nicht oft ausnutzen, wobei 200+ schon recht flott auf dem Tacho steht. Ja, ab 210 wird's eh zäh... Ärgert mich aber maßlos, da ich sonst immer auf einen passenden Reifen mit Spielraum achte.

    Kann man das Speedlimit oder eine Warnung im Connect auf 210km/h einstellen?


    Zum Thema Geschwindigkeit-/Lastindex ab 210km/h: "V-Reifen haben bei Ihrer Höchstgeschwindigkeit von 240km/h nur noch 91% der Tabellentragfähigkeit. - W-Reifen haben bei einer Geschwindigkeit von 270km/h nur noch 85% der Tabellentragfähigkeit. - Y-Reifen haben bei einer Geschwindigkeit von 300km/h nur noch 85% der Tabellentragfähigkeit." (stand mal im C5forum.de, lange Diskussion, wo das herkam, wusste der Schreiber "Wolfgang" auch nicht mehr so genau, hatte es auch nur abgespeichert - Doch noch beim ADAC gefunden...)


    Nachtrag: seit EZL 2009 nicht mehr notwendig! (s. Bußgeldkatalog Link in #182) Was ich nicht mehr gefunden habe, ist, dass man die Toleranzen in die km/h-Berechnung einbezieht: Vmax gem. Schein + 6,5km/h + 1% von Vmax. Wäre also 219 + 6,5 + 2,19 = 228km/h als relevante Größe statt 219. Aber keine Ahnung, ob man das mit der Umstellung von Kfz-Schein auf EU-Zulassung mal behoben hat. Wie gesagt, ist Stand ca. 2005. - Auch noch gefunden...


    Entsprechend muss entweder bei Tempo oder Traglast eine entsprechend Toleranz hinsichtlich Mehrleistung vorhanden sein.

    Wie aber gesagt mit Winterreifen, ob das was bzgl. Höhe ausmacht, kann ich nicht sagen.

    Der Unterschied zwischen 18" und 20" sollte ja großteils nur die Relation Felge/Gummi beeinflussen, der Abrollumfang (und damit der Radius zwischen Straße und Radmitte) muss soweit identisch sein, dass der Tacho in der Toleranz bleibt. Und Sommer/Winter sollten eigentlich 6mm Gummiprofil zu 8mm Gummiprofil sein (ich hoffe mal, dass im Winter - und auch im Sommer - keiner mit <1,6mm rumfährt)

    Mazda hat sich auf meine Anfrage zur Standheizung gemeldet (Anfrage vom 27.11.)


    ==============================================

    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. November letzten Jahres, auf die wir Ihnen aufgrund der aktuell hohen Anzahl an Zuschriften erst jetzt antworten können. Hierfür möchten wir uns entschuldigen.


    Mazda Motors (Deutschland) hat seit der Einführung der Skyactiv-X Motoren die Entwicklung von Standheizungen und auch die aktive Zusammenarbeit mit Webasto eingestellt. Mazda bietet daher aktuell weiterhin die bereits bekannten

    Standheizungen (Mazda CX-5, Mazda6, Mazda3/Mazda CX-30 Skyactiv-G) an. Weitere Standheizungen für andere Mazda Modelle und Motorisierungen hingegen werden von Mazda nicht im Original-Zubehörprogramm angeboten.


    Das gilt auch für den Mazda CX-60. Etwaige Einbaulösungen von Webasto oder anderen externen Anbietern haben wir weder geprüft noch können wir diese unsererseits empfehlen. Sollten Sie sich für den Einbau eines solchen Systems entscheiden, so verhält es sich in Sachen Herstellergarantie wie bei jedem anderen Fremd-Zubehör auch:


    Die Fahrzeuggarantie bleibt generell davon unberührt, lediglich direkt betroffene Bauteile (das können in dem Fall der Motor, die Lüftung/Klimaanlage und die Bordelektrik / Bordelektronik sein) werden dann im Einzelfall aber von der

    Garantie ausgenommen, wenn ein etwaiger Schaden mit der nachträglich verbauten Standheizung in Zusammenhang gebracht werden kann. Dies bitten wir zu beachten.


    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.


    Bei weiteren Fragen oder Anregungen haben Sie auch die Möglichkeit, uns telefonisch zu erreichen. Unter der Rufnummer 02173 - 943121 stehen wir Ihnen montags bis freitags von 9.00 - 17.00 Uhr gerne zur Verfügung.


    Ich wünsche Ihnen ein glückliches neues Jahr.

    Mit freundlichen Grüßen aus Leverkusen