Ich kenne die österreicheschen Vorschriften nicht, aber in Deutschland gilt: der Lastindex muss mindestens der Hälfte der zulässigen Achslast entsprechen. In dem Fall LI 100 entspricht der Radlast von 800 kg und ist somit ausreichend.
Ist zwar nicht ganz das Thema "Winter Kompletträder", aber vielleicht doch wichtig.
Ergänzend zu oben Wibo46 habe ich im Bußgeldkatalog 2024 (klick) folgendes gelesen, falls der vom Hersteller angegebene Lastindex doch unterschritten wird.
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Welche Konsequenzen hat die Unterschreitung von Geschwindigkeitsindex oder Tragfähigkeitsindex?
Entsprechend die Reifen nicht den gesetzlichen Vorschriften, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. In diesem Fall droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro.
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