Gerne! Aber ich hab trotz minutenlanger Suche bisher nicht herausgefunden WO ich die ändern kann
-> hier
Gerne! Aber ich hab trotz minutenlanger Suche bisher nicht herausgefunden WO ich die ändern kann
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Soeben habe ich in der österreichischen ÖAMTC "Auto Touring-Fachzeitschrift" folgendes gelesen:
Bin gespannt, was und in welchem Umfang, wenn die Aussagen in der obigen Fachzeitschrift stimmen, die Änderungen beim CX-60 dann sein werden. Wer weiß, welche Informationen in den nächsten Monaten von euch oder aus der Presse/Internet zu erfahren sind.
Es bleibt spannend.
Wenn nur die 20 er in den Papieren steht darf man in Österreich auch nix anderes verwenden da die Versicherung bei einem Unfall nicht für die Haftung übernimmt
Sollte das oben Gesagte tatsächlich zutreffen, wäre es sicherlich interessant, von einem Versicherungsfachmann zu erfahren, was
"genau in so einem Fall" passiert bzw. wie sich die Versicherungen dann verhalten. Rechtsstreit und Anwalt?
In der Erstausstattung setzt MAZDA insgesamt 4 Felgen/Reifenkombinationen ein, jede Ausstattungsvariante hat ihre eigenen.
• Prime-Line 18 Zoll Grey Metallic 7,5J x 18 ET45 / Reifen 235/60 R18
In unserem Forum haben wir ja zwei Prime-Line-Fahrer (@ aqua und @ Mazdafahrer 2022).
Vielleicht wäre es interessant zu wissen, was in deren COC steht. (ich kontaktiere mal die beiden)
Noch zu den Fahrzeugpapieren:
In der COC steht unter Punkt 35 „Angebrachte Reifen/Felgenkombination“ bei mir 235/50 R20 100W.
Servus Dietmar.
Deine obige Aussage hat mich veranlasst, meine Daten im COC noch einmal zu überprüfen.
.. und siehe da, ich muss meinen #13 anpassen, denn bei mir steht auch 235/50 R20 100W.
Wer weiß Genaueres oder kann zur Klärung beitragen? Danke im Voraus.
-> siehe Beitrag #35 von Wibo46
Einerseits kann ich den Gedanken von Wibo46 rechnerisch nachvollziehen bzgl. der Achslasten beim Diesel 254 PS
(200 PS Diesel und PHEV haben ja etwas andere Werte)
Vorne 1.222 kg
Hinten 1.394 kg
Die zulässige Radlast pro Reifen beträgt somit ca. 700 kg und Reifen mit Lastindex 96 wären rechnerisch machbar.
Zwei Aber:
.. Ich verstehe es nicht.
Bzw. kann faktisch keine Information finden, wo es erlaubt wäre, den CX-60 mit einen Reifen mit Lastindex 96 oder <100 zu fahren.
Siehe auch:
-> #26 bis #35
Da es, zumindest für mich bzgl. "Tragfähigkeitsindex eines Reifens" doch noch ein paar Fragen gibt, habe ich hierzu einen eigenen Thread eröffnet.
Habe gerade nachgesehen, was ich auf meinem CX-60 Diesel Homura gefahren bis bzw. fahre.
In weiterer Folge stellt sich für mich wirklich die Frage, was darf man eigentlich im D-A-CH Raum fahren.
Bzw. wenn es unterschiedliche Vorschriften gibt (es lebe die EU), was passiert dann bei einer Kontrolle im Ausland?
(nur ein Beispiel: im Winter mit z.B. 3mm Profiltiefe (WR) nach Österreich fahren und man wird kontrolliert - danke für die Geldspende)
In diesem Sinne vielen Dank für faktencheckgerechte Aussagen.
Es geht aber nicht um die vom Hersteller angegebene Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex sondern um die erforderlichen Werte.
Ich glaube, wir meinen das Gleiche.
Wenn ich mir die Liste im BA 10-93 (Fahrzeugspezifikationen) ansehe, dann bin ich eben illegal unterwegs, wenn ich eine Winter-Bereifung
mit Lastindex "kleiner 100 (20 Zoll) oder 103 (18 Zoll)" fahre.
Zumindest lese und verstehe ICH diese Liste so.
Es geht aber nicht um die vom Hersteller angegebene Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex sondern um die erforderlichen Werte.
Ich glaube, wir meinen das Gleiche.
Wenn ich mir die Liste im BA 10-93 (Fahrzeugspezifikationen) ansehe, dann bin ich eben illegal unterwegs, wenn ich eine Winter-Bereifung
mit Lastindex "kleiner 100 (20 Zoll) oder 103 (18 Zoll)" fahre.
Zumindest lese und verstehe ICH diese Liste so.
Ich kenne die österreicheschen Vorschriften nicht, aber in Deutschland gilt: der Lastindex muss mindestens der Hälfte der zulässigen Achslast entsprechen. In dem Fall LI 100 entspricht der Radlast von 800 kg und ist somit ausreichend.
Ist zwar nicht ganz das Thema "Winter Kompletträder", aber vielleicht doch wichtig.
Ergänzend zu oben Wibo46 habe ich im Bußgeldkatalog 2024 (klick) folgendes gelesen, falls der vom Hersteller angegebene Lastindex doch unterschritten wird.
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Welche Konsequenzen hat die Unterschreitung von Geschwindigkeitsindex oder Tragfähigkeitsindex?
Entsprechend die Reifen nicht den gesetzlichen Vorschriften, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. In diesem Fall droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro.
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