Empfehle mal einen Blick in das Vorwort der Betriebsanleitung ("verbotenes Buch") des CX-60- steht vielleicht auch generell in allen Mazda- BA´s:
Da heisst es explizit, dass Mazda für tatsächliche oder vermeintliche Schäden oder Schadensfolgen von nicht von Mazda ausdrücklich freigegebenem Zubehör-/ Anbauten keine Garantie/ Gewährleistung übernimmt. Inwieweit das rechtlich haltbar ist, kann ich nicht ermessen. Aber zumindest wird dadurch mindestens der Anschein erweckt, dass z.B. bei einem Schaden/ Defekt an einer Radaufhängung o.ä. Mazda die Garantie/ Gewährleistung verweigert, wenn andere als die von Mazda empfohlenen/ zugelassenen/ teuer verkauften Rad- Reifenkombinationen gefahren bzw. präsentiert werden (trotz vorliegender ABE bzw. TÜV- Prüfung!!!).
Btw: Hat mich auch nicht abgehalten, die m.E. unbefriedigende Original- Rad- Reifen- Kombination sofort gegen mit ABE und TÜV- Gutachten ausgestattete 18"- Felgen und Ganzjahresreifen auszutauschen. Vorteil: die 20"- Original- Mazdafelgen bleiben 4 J. unbenutzt und somit unbeschädigt, was bei Leasingende Geld zur Beseitigung angeblich vorhandener Beschädigungen bzw. gleich Ersatz spart...
VG!
HWa