könnte man auch "übersetzen" mit:
Haben wir nicht getestet...
Wenn es jemand anderes tut,bitteschön...
Ich mach mir da keinen Kopf...
Wenn es ein Sachverständiger, deswegen heissen die so, abnimmt ,ist doch alles safe..
könnte man auch "übersetzen" mit:
Haben wir nicht getestet...
Wenn es jemand anderes tut,bitteschön...
Ich mach mir da keinen Kopf...
Wenn es ein Sachverständiger, deswegen heissen die so, abnimmt ,ist doch alles safe..
- Der Hersteller der AHK hat die Kombination "Tieferlegung + AHK" nicht getestet.
- somit ist diese Kombination auch nicht freigegeben.
Das ist ,gelinde gesagt ,Blödsinn...
Würde ,andersrum gesehen,bedeuten, du dürftest nie z.b. andere Felgen fahren,weil der Autohersteller diese nicht getestet hat.
Eben darum gibt es ja die Gutachten von Zubehörherstellern...
Würde jetzt z.b. H&R im Gutachten angeben,"nicht in Kombination mit AHK"
wäre es was ganz anderes...
nicht mazda "untersagt" das...
Sondern der hersteller der AHK ,einzig aus dem Grund,dass er seine kupplung nicht in Verbindung mit Tieferlegung getestet hat...
Mittlerweile ist bekannt ,dass gar nicht mehr das ganze getriebe getauscht wird...
Es geht nur noch um eine feder in diesem..
Das ganze dauert auch nur ne Stunde...
Wenn denn die feder am Lager ist
Gibt doch mittlerweile genügend die
H&R , Spurplatten und AHK in Kombination eingetragen haben...
Ich sehe da auch kein Problem...
Habe gestern Konis und Federn bestellt...Platten liegen schon..
AHK ist dran...
Wenn alles verbaut ist,ab zum eintragen...
Fertig
Da hast Du recht, was das Gutachten der H&R-Federn angeht. Nur was steht im Gutachten der AHK?
Gruß Dietmar
O-Ton war...
Der hersteller einer AHK kann keine Fahrwerksänderung ausschließen...
Er kann sagen dass er "raus" ist ,wenn das Fahrwerk geändert wird ,aber kann es nucht "untersagen"...
Bei Fahrzeugen, zu denen MAZDA im Zubehör beides anbietet, also Tieferlegung und AHK, wird beides zusammen gegeneinander ausgeschlossen. Also, entweder nur AHK oder nur Tieferlegung. Das Bild von nachtfalke71 ist da auch eindeutig.
Gruß Dietmar
Gerade mit einem Prüfingineur telefoniert.
Der hält das für Mumpitz.
Sofern der kugelkopf die mindesthöhe hat,gar kein Problem...
Auch sagt das Gutachten der Federn nichts gegen eine Verwendung mit AHK aus und das wäre ausschlaggebend
habe schon versucht die typgenehmigung der AHK online zu finden...
Leider ohne Erfolg..
Glaube auch nicht, dass sich eine Werkstatt die Mühe macht sich diese durchzulesen..
Wenn die sich nur auf das Bildchen berufen,schon traurig...
Alles anzeigenMein Autohaus will die Tieferlegung, Dämpfer und Spurverbreiterung auch nicht machen.
Folgende Antwort habe ich per Mail erhalten:
"leider können wir Ihnen die angefragten Änderungen nicht anbieten.
Eine Tieferlegung in Verbindung mit der Anhängezugvorrichtung ist laut Mazda nicht zulässig."
Hat man bei FB schon mehrfach gelesen...
Aber es haben ja einige trotzdem die Federn eingetragen...
So weit ich weiss, muss der kugelkopf nach Tieferlegung mindestens 350 mm hoch sein...
DAS ist die einzige gesetzliche Vorgabe..
Wenn du die AHK hast und die "Einbauanleitung " von deinem Händler ,schau dir mal die letzte Seite an... die ominöse Zeichnung...
Nimm meinen GL und fahr 250km/h bei Seitenwind, der hält wesentlich satter die Spur! Also das fand ich gestern wirklich krass, wie der CX-60 fast schon schlingert und das Lenkrad anfängt zu blinken, weil man über die Linien kommt.
Rrrrichtig...
deckt sich mit meiner Erfahrung...