Hallo,
habe mich diesbezüglich nochmal informiert.
a) Was verkauft wird (auch vom Fahrzeughersteller), muss damit nicht automatisch zulässig sein (hatte selbst mal viel Spaß mit einem Original-Ford RS-Sportlenkrad - vom Fordhändler gekauft -, das für mein Fahrzeug gar nicht zugelassen (und nicht eintragungsfähig! ) war.
b) Habe verschiedene ABEs von Felgenherstellern eingesehen (zumindest Ronal und Borbet haben sie auf ihren Seiten abgedruckt: daraus ergibt sich, dass die ABE-geprüfte Felge nur mit der Bereifung zulässig ist, die bereits in den Fahrzeug-Papieren eingetragen ist. Rial hingegen hat in seiner ABE den Hinweis, dass zwei alternativ angebotene Reifengrößen nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen werden müssten...
Deshalb meine Frage, welche Reifengrößen MAZDA ab Werk in die Fahrzeugpapiere hat eintragen lassen. (bei BMW?? gab es angeblich Baureihen, bei denen ab Werk verschiedenste Bereifungen eingetragen waren..)
PS: aus den Felgen-ABE geht auch hervor, dass diese nur mit einem Serienfahrwerk gelten. Würden also z.B. Distanzscheiben verwendet, die eine eigene ABE besitzen, müsste die Veränderung in jedem Fall vom TÜV/Dekra begutachtet werden (da sich durch Spurverbreiterung UND anderer Einpreßtiefe der Zubehörfelgen ganz andere Verhältnisse bez. der Freigängigkeit ergeben) - ob das dann auch von der Zulassungsstelle eingetragen werden muss, habe ich noch nicht herausgefunden .
PS: eine interessante Broschüre zu Fahrzeugveränderungen gibt es zum Download unter
https://www.dekra.de/media/dekra-b2c-pkw-tuning.pdf