Ganz im Ernst, welches Risiko? Es gibt faktisch keins, außer, dass beim Transfer das System bricked. Und das kann auch passieren, wenn es der fMH macht. Identisches Risiko, m.M.n. zu vernachlässigen.
Beiträge von DWHH
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yepp ...
Hat DE Mazda eine andere 6-Jahres-Garantie als AT-Mazda?
(ich glaube nicht - aber ich weiß es nicht)
Ich denke nicht. Aber Garantie und Beweislastumkehr wird in DE und AT anscheinend höchstrichterlich unterschiedlich beurteilt.
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.. wirklich?
Auszug aus "Verbraucherrecht OGH zur Beweislast bei Garantie"
.. Bei einer vertraglich vereinbarten Garantie trifft denjenigen, der einen Anspruch aus der Garantie behauptet, die Behauptungs- und Beweislast für den Eintritt der Garantievoraussetzungen.
3.2. Der Oberste Gerichtshof hat bereits klargestellt, dass bei einer vertraglich vereinbarten Garantie die Behauptungs- und Beweislast für den Eintritt der Garantievoraussetzungen nach allgemeinem Vertragsrecht grundsätzlich den Kläger trifft ...
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In Österreich.
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Das dürfte während der "Garantie" der Garantiegeber, also Mazda, sein.
Korrekt. Keine Beweislastumkehr nach 6 Monaten wie bei der Gewährleistung.
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Hallo Silver Fox,
Dank für deine aufschlussreiche Info.
Dann hoffe ich mal, dass ich weiterhin straffrei unterwegs sein kann. Ich fahre nun seit über 30 Jahren Autos die immer grenzwertig Bereift waren, weil es für mich an einem Auto ein ganz anderes Aussehen darstellt.
Bei meinem Mixer ist es ebenfalls inklusive Tieferlegung mit dem ich auch schon viele Kilometer durch Österreich gefahren bin und auch kontrolliert wurde, gab nie eine Beanstandung (puh, Glück gehabt oder doch legal☺️).
Bei meiner Bescheinigung der Abnahme beim CX 60 steht, muß nicht sofort eingetragen werden in die Papiere, erst z.B. bei Abmeldung oder Wechsel des Halters oder sonstigen Änderungen.
Bzgl. deines letzten Absatzes muss du differenzieren zwischen der Änderungsannahme, die SOFORT durchzuführen ist (ansonsten erlischt die Betriebserlaubis SOFORT) und der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung. Letztere kann tatsächlich später vorgenommen werden, die Änderungsabnahme muss bis dahin allerdings mitgeführt werden.
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Hört sich nach dem defekten Lenkgetriebe an. Viel Spaß beim Warten auf das Ersatzteil Wann ist das Auto gebaut?
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Du hast anscheinend schon viele kaputte Steuergeräte gehabt.... aber ich kann dir sagen, in meinem erwähnten früheren Multivan hatte ich das teure Navigerät RNS 510, welches voll am spinnen war, meine Position ständig mitten in der Ostsee war, die Navigation oftmals deswegen gar nicht funktionierte, und VW hat das selbst in der Werksgarantie nicht getauscht, sondern jeden Antrag abgelehnt mit dem Ziel, das Ende der Werksgarantie zu erreichen, und mich zahlen zu lassen.
Mein Onkel hatte damals in seinem Passat das ABS-Gerät nach 2,5 Jahren und nach 5 Jahren 2x kaputt und musste es voll zahlen, und er hat tatsächlich danach wieder einen VW gekauft.... ich meine, er hätte damals beim ersten Gerät was von um die 2.500 Euro gesagt. Viel Moos für ein so häufig produziertes Teil! Kulanz nach 2,5 Jahren war damals schon NULL! Du kannst noch so viel auf dem Papier stehen haben, wenn ein Fehler nicht zum Totalausfall führt, bist du trotzdem dem Hersteller ausgeliefert, ob er abnickt, oder noch nicht.
Ich habe das auch gar nicht angezweifelt. Ich selbst war über 20 Jahre VW-Kunde und die Garantie hat dort nicht den Namen verdient. Soll aber z.B. bei Mercedes ähnlich sein. Mit Hyundai hingegen habe ich ganz hervorragende Erfahrungen gemacht, die ich mir jetzt auch von Mazda erhoffe.
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Hallo Daniel,
in der Neuwagengarantie ist alles abgedeckt, außer Verschleißteile (Steuergeräte z.B. sind keine). Danach kannst Du Garantieverlängerungen abschließen, die von der CG Car Garantieversicherung AG angeboten werden. Die Konditionen und Bedingungen dazu kannst Du beim fMH erfahren. So lese ich das.
Gruß Dietmar
Dito. Deswegen halte ich den Verweis von sparko auf die Car Garantie für nicht zutreffend.