Neben der Abwicklung als solche, stellt sich für mich die Frage was passiert mit den Rückläufern?
Gehen diese 1:1 in den Gebrauchtwagenmarkt und beim nächsten Besitzer geht der Spaß weiter?
Ist letztlich die Frage, wie erheblich die Mängel eingestuft sind. Oft kommen da Ingenieure vom Werk zum Zuge, die dann die Rückläufer durchleuchten. Auch ist die Frage, "wem" der Wagen schlussendlich gehört. "Mazda" ist ein weiter Begriff. Ist es das Werk in Japan (Hersteller), die europäische Vertriebszentrale (Mazda Europe), die Importgesellschaft des Landes (Mazda DE), oder eben der Händler. Irgendwer vergütet irgendwem Geld zurück. Und so heisst's dann, wer zahlt, befiehlt.
Da die Wagen von einer 6-Jahres-Garantie gedeckt sind, würde aktuell wohl selbst der Käufer so eines Rückläufers noch von zumindest weiteren 4-5 Jahren profitieren.