Beiträge von Dietmar

    Das eine ist ein OTA-Update, das andere ein manuelles aus „halblegaler“ (?) Quelle. Ich freue mich für alle, bei denen es funktioniert hat. Soll jeder machen, wie er denkt. Solange meiner Garantie hat, werde ich von mir selbst vorgenommenen Updates Abstand halten.


    Gruß Dietmar

    Noch ein Gedanke dazu:


    David schrieb, dass man GPS-Empfang braucht. Mal überlegt, was der Grund sein könnte? Wird der Standort evtl. abgespeichert, um es später nachzuvollziehen, z.B. bei Garantieansprüchen?

    Bei mir wurde die Software einfach schnell auf dem Parkplatz vor dem Autohaus schnell installiert. Da war Nix mit Auftrag oder so, daher hab ich jetzt einfach das Update gemacht.

    Du weißt ja nicht, ob das nachträglich in deinen Fahrzeugstammdaten eingetragen wurde. Bei mir stand im Auftrag drin, dass die 14016 aufgespielt werden soll, in der Rechnung dann nicht mehr. Beim Händler und Mazda ist es auf jeden Fall hinterlegt, wie alle anderen Arbeiten am Auto auch. Frag mal deinen fMH, ob das Aufspielen der 14016 hinterlegt ist.


    Ich hatte auch erst überlegt, über das CX70-Forum mir den Zugriff zu holen. Aber jetzt, nach einigem Überlegen, lasse ich es besser.


    Gruß Dietmar

    Bei mega.nz hatte ich damals für den Mazda 3 auch die Updates gezogen, und dann selber aufgespielt. Dann gab es plötzlich, wohl aus rechtlichen Gründen, keinen Zugriff mehr.


    Der Zugriff auf den Download über einen Server sollte, wenn gut gemacht, den Vorteil haben, dass der Download vom Anbieter über eine Checksumme abgesichert ist. Dann kann man auch zu 99,9% darauf vertrauen, dass es bei der Installation keine Probleme gibt. Dieses Vertrauen hätte ich bei einem Hin- und Her-Senden nicht mehr. Was ist, wenn jemand mutwillig die Datei verändert? Schlimmstenfalls geht dann gar nichts mehr. Erklär das mal Mazda.


    Da bin ich ganz bei Frieder.


    Gruß Dietmar

    Hallo Daniel,


    in der Neuwagengarantie ist alles abgedeckt, außer Verschleißteile (Steuergeräte z.B. sind keine). Danach kannst Du Garantieverlängerungen abschließen, die von der CG Car Garantieversicherung AG angeboten werden. Die Konditionen und Bedingungen dazu kannst Du beim fMH erfahren. So lese ich das.


    Gruß Dietmar

    Nachdem ich gelesen habe, welche Änderungen es mit der 14018-Version gibt, habe ich mich schon gefragt, ob ich das brauche. Wichtige Sachen sind ja (für mich) nicht dabei. CP tadellos, iPhone-Anbindung inzwischen auch, Mazda-Navi nutze ich nicht. Ich lasse mir das Update bei der 1. Inspektion Ende Januar aufspielen, sofern mein fMH mitspielt. Ansonsten bleibe ich gelassen, und warte auf das „große“ Update, welches evtl. im 1. Quartal 2024 kommen soll.


    Gruß Dietmar

    Grundsätzlich müssen Reifen und Felgen in technischer Hinsicht den Angaben im Genehmigungsdokument entsprechen.

    Genehmigungsdokument (AT) = Fahrzeugschein (DE)?


    Werden Reifen/Felgen getauscht gegen eine nicht im Genehmigungsschein eingetragene Dimension/Type, empfiehlt sich einen entsprechenden Nachweis mitzuführen, sofern die Felgen über ein E-Prüfzeichen verfügen.

    E-Prüfzeichen für Felgen: Was ist das, und gibt es diese Kennzeichnung nur für den AT-Markt?


    Empfehlung: Wenn ich sowas schon lese, könnte ich ko…. Verbindlichkeiten sind mir lieber!


    Ansonsten ist ein Hersteller-Gutachten einzufordern und eine Eintragung notwendig.

    Wenn also kein E-Prüfzeichen auf der Felge ist, ist eine Eintragung notwendig. Soweit verstanden!


    Wie ich das so insgesamt lese, ist mal wieder EU-weit nichts einheitlich geregelt!? Wer soll da noch durchsehen? Ich bin nächsten Sommer für 2 Wochen in Österreich. Werde auch nur die in D erforderlichen Unterlagen mitführen in der Hoffnung, nicht in eine Situation zu kommen, in der diese Thematik zu Diskussionen führt.


    Gruß Dietmar

    Hallo CX-60 ger,


    rein rechnerisch hast Du völlig recht. Habe mal 255/40 R21 mit 255/45 R21 verglichen. Ist gerade mal 1,3 cm Unterschied im Abstand zwischen Kotflügel und Gummi. Ob das so auffällig ist, was „mehr“ Gummi und „weniger“ Abstand angeht?


    Zumal sich auch die Einstiegshöhe verändert mit bestimmten Felgen-/Reifenkombinationen. Ich persönlich finde, bei 1,82 m Körpergröße und normalen Proportionen, diese schon grenzwertig mit der Standardbereifung (eine Leiter brauche ich noch nicht ^^ ) Eine Tieferlegung um 30 mm würde mir gefallen, aber aus bekannten Gründen im Moment nicht akzeptabel.


    Also: Jedem wie‘s gefällt, und viel Freude mit euren Felgen und Reifen :)


    Gruß Dietmar

    Im Teile- bzw. TÜV-Gutachten steht meistens drin, dass es reicht, die Änderung erst bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen. Ob das dann aber auch verpflichtend ist, geht nicht so richtig daraus hervor. Bei fest installierten Umbauten, die im Normalfall nicht zurückgebaut werden (z.B. AHK), würde ich es eintragen lassen. Bei anderen, eher „mobilen“ Umbauten (z.B. Spurverbreiterungen, Felgen usw.) evtl. nicht. Bin aber nicht der Fachmann, der dieses abschließend beurteilen kann.


    Gruß Dietmar