Es ist eigentlich alles ganz einfach, und doch so ziemlich kompliziert.
Ich hab mir mal die EG-Typgenehmigung e13*2018/858*00255*08 reingezogen. Demnach gibt es 82 Varianten vom CX-60. Jeder Variante ist eine Felgen/Reifenkombination zugeordnet. Und nicht nur das, es sind sogar die Reifen mit Hersteller und genauem Typ angegeben:
• Felge 7,5 x 18 ET 45 mit YOKOHAMA ADVAN V61 235/60 R18 103V
• Felge 7,5 x 18 ET 45 mit YOKOHAMA ADVAN V61 235/60 R18 107V
• Felge 7,5 x 20 ET 45 mit BRIDGESTONE ALENZA 001 235/50 R20 100W
• Felge 7,5 x 20 ET 45 mit TOYO PROXES Sport 235/50 R20 100W
• Felge 7,5 x 20 ET 45 mit GOODYEAR Eagle F1 Asymmetric 5 235/50 R20 104W
• Felge 7,5 x 20 ET 45 mit TOYO PROXES Sport 235/50 R20 104W
• Felge 7,5 x 20 ET 45 mit GOODYEAR Efficientgrip Performance SUV 235/50 R20 104W
Die ausgewählten Reifen sind, neben dem passenden LI/GI, erst einmal nur wichtig wegen der Berechnung der Gesamtemissionen, und damit für die Erstzulassung. Man kann für sich natürlich auch andere Hersteller später wählen.
Die Felgengrößen sind ebenfalls von der Variante des CX-60 abhängig. Zu den Herstellern steht in der Genehmigung nichts drin. MAZDA schreibt, dass es sich um „Original MAZDA-Felgen“ handelt. Von wem die Felgen geliefert werden, ist demnach auch egal, die Garantie liegt bei MAZDA.
Fazit für mich:
• Für den CX-60 wird in der COC das eingetragen, mit der die Variante zugelassen wurde
• Original MAZDA-Felgen/Reifenkombinationen (laut COC) brauchen keine Papiere
• 18 Zöller haben für Fahrzeuge mit 20 Zoll Zulassung in der COC nicht drin zustehen (und anders herum)
• Papiere notwendig, wenn nicht „Original MAZDA-Felgen“ in der lt. COC zugelassenen Größe verbaut sind
• Papiere notwendig, wenn sowieso alles von allem abweicht
Gruß Dietmar