Beiträge von Dietmar

    Es ist eigentlich alles ganz einfach, und doch so ziemlich kompliziert.


    Ich hab mir mal die EG-Typgenehmigung e13*2018/858*00255*08 reingezogen. Demnach gibt es 82 Varianten vom CX-60. Jeder Variante ist eine Felgen/Reifenkombination zugeordnet. Und nicht nur das, es sind sogar die Reifen mit Hersteller und genauem Typ angegeben:


    • Felge 7,5 x 18 ET 45 mit YOKOHAMA ADVAN V61 235/60 R18 103V

    • Felge 7,5 x 18 ET 45 mit YOKOHAMA ADVAN V61 235/60 R18 107V

    • Felge 7,5 x 20 ET 45 mit BRIDGESTONE ALENZA 001 235/50 R20 100W

    • Felge 7,5 x 20 ET 45 mit TOYO PROXES Sport 235/50 R20 100W

    • Felge 7,5 x 20 ET 45 mit GOODYEAR Eagle F1 Asymmetric 5 235/50 R20 104W

    • Felge 7,5 x 20 ET 45 mit TOYO PROXES Sport 235/50 R20 104W

    • Felge 7,5 x 20 ET 45 mit GOODYEAR Efficientgrip Performance SUV 235/50 R20 104W


    Die ausgewählten Reifen sind, neben dem passenden LI/GI, erst einmal nur wichtig wegen der Berechnung der Gesamtemissionen, und damit für die Erstzulassung. Man kann für sich natürlich auch andere Hersteller später wählen.


    Die Felgengrößen sind ebenfalls von der Variante des CX-60 abhängig. Zu den Herstellern steht in der Genehmigung nichts drin. MAZDA schreibt, dass es sich um „Original MAZDA-Felgen“ handelt. Von wem die Felgen geliefert werden, ist demnach auch egal, die Garantie liegt bei MAZDA.


    Fazit für mich:


    • Für den CX-60 wird in der COC das eingetragen, mit der die Variante zugelassen wurde

    • Original MAZDA-Felgen/Reifenkombinationen (laut COC) brauchen keine Papiere

    • 18 Zöller haben für Fahrzeuge mit 20 Zoll Zulassung in der COC nicht drin zustehen (und anders herum)

    • Papiere notwendig, wenn nicht „Original MAZDA-Felgen“ in der lt. COC zugelassenen Größe verbaut sind

    • Papiere notwendig, wenn sowieso alles von allem abweicht


    Gruß Dietmar


    Das löst aber nicht das Problem mit anderen Felgen mit einer ABE, die keine Freigabe der Reifengröße beinhaltet. Bei solchen Rädern muss man zwangsläufig die Rad-Reifen-Kombination eintragen lassen und ca. 90 Euro dafür zahlen.

    Dieses Problem gehört dann hier aber nicht mehr hin. Da kann ich nur sagen:


    Augen auf beim Felgenkauf


    Gruß Dietmar

    Die ABE ist eher für mich dubiös. Im Verwendungsbereich steht nämlich Motorleistung von 141 kW. So viel ich weiss, hat der D200 147 und der D254 sogar 187 kW. Für welches Fahrzeug dann die ABE erstellt worden ist, kann man nicht erahnen. Aber in dem Fall weder für D200 noch für D254.

    Wibo46,


    da hast Du recht, was die Diesel angeht. Es handelt sich aber eben um den Nachtrag 01 zur ABE 54210. Und der gilt nur für den PHEV. Ich habe nach aktuelleren Dokumenten im Netz gesucht (Nachtrag 02, 03 usw.), habe aber nichts gefunden. Als TÜV-Sachverständiger hast Du doch bestimmt die Möglichkeit, an die neueste Ausgabe zu kommen, oder?


    Gruß Dietmar

    In der Erstausstattung setzt MAZDA insgesamt 4 Felgen/Reifenkombinationen ein, jede Ausstattungsvariante hat ihre eigenen.


    • Prime-Line 18 Zoll Grey Metallic 7,5J x 18 ET45 / Reifen 235/60 R18

    • Exclusive-Line 20 Zoll Silver Metallic 7,5J x 20 ET45 / Reifen 235/50 R20

    • Homura 20 Zoll Schwarz 7,5J x 20 ET45 / Reifen 235/50 R20

    • Takumi 20 Zoll Silber/Schwarz 7,5J x 20 ET45 / Reifen 235/50 R20


    Diese Felgen/Reifenkombinationen stehen in der Typzulassung des CX-60 und somit dann im jeweiligen COC. Daraufhin wird die Zulassungsbescheinigung erstellt, mit diesen Größen.


    Wovon wir hier reden, sind Zubehörfelgen. Diese brauchen immer eine ABE, ECE und/oder Teilegutachten, auch wenn sie von MAZDA angeboten werden. Je nach Bedingungen sind diese dann:


    • ggf. vorführpflichtig

    • nicht eintragungspflichtig

    • generell eintragungspflichtig

    • eintragungspflichtig, wenn sich wieder mit den Zulassungspapieren befasst wird


    Solange eine von der COC abweichende Konfiguration eingebaut wird bzw. nicht die Räder aus der Erstausstattung verwendet werden, müssen folglich Begleitpapiere mitgeführt werden, oder es wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen.


    Meine Meinung dazu…


    Gruß Dietmar

    Wibo46,


    danke für die Info. Aufgrund der Anlagen von dir habe ich nach der ABE-Nummer im Netz gesucht, und bin fündig geworden.


    Auf Seite 3, Punkt 10 „Bemerkungen“ steht:


    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.


    Also reicht, aus meiner Sicht, das Mitführen der ABE aus.


    Gruß Dietmar


    https://accessorybase.mazda.palmerhargreaves.com/Document/GetDocument/KBA%20Urkunde_696210__22_54210_01_E-Typ.pdf

    Hallo nachtfalke71,


    das Thema hatten wir in einem anderen Thread schon. MAZDA muss zu den 18-Zöllern irgendein Papier mit übergeben (ABE, Teilegutachten, ECE), das dann mitzuführen ist. Das hat mit der COC nichts zu tun. Ich hatte darum gebeten, dass ein User, wenn er die 18-Zöller von MAZDA denn hat, bitte dieses Papier hier im Forum posten möchte. Hat bisher, leider, noch niemand gemacht. Falls es jemand macht, wozu ich hier nochmals aufrufe, wirst Du sehen, dass MAZDA dich nicht illegal ins Winter-Autoleben schickt.


    Gruß Dietmar