Beiträge von Dietmar

    Rückruf AP049A:


    Grund: Auf Grund von Softwarefehlern kann das Fahrzeug nicht anspringen oder geht in den Modus "nicht fahrbereit". Unsachgemäße Verarbeitungslogik im Kamerasteuermodul führt zu flackernden oder keiner Anzeige der Kamerabilder rechts, links, vorne und hinten. Der Verlust der Bilder der Kamera kann das Unfallrisiko erhöhen.


    Lösung: Neuprogrammierung des Antriebsstrangsteuermoduls (PCM) und des Moduls für die Rundumsichtüberwachung (VMC) - CX-60 (KH)



    SSP AP050A:


    Grund: Diverse Logikfehler in der Motorsteuerung können zum Aufleuchten der MIL führen. Ruckendes Gefühl beim Schalten. Unbeabsichtigte Warneingriffe des Querverkehrwarners, ggf. mit Aktivierung des Notbremsassistenten.


    Lösung: Neuprogrammierung des Antriebsstrangsteuerungsmoduls (PCM), des Getriebesteuergeräts (TCM) und der Software des Seitenradarsensors auf den Stand der laufenden Produktion - CX-60 (KH)


    Gruß Dietmar

    Hallo Chrissicx60 ,


    interessante Frage. Um Antworten zu erhalten, müsste ein Forist das schon mal ausprobiert haben. Wie wär‘s denn damit, dass DU es selbst ausprobierst und uns über die gemachten Erfahrungen berichtest? Einer muss ja der Erste sein.


    Gruß Dietmar

    Nagel mich nicht fest auf die 10 Liter; nicht dass Du liegen bleibst.


    Bei 0 km Rest habe ich mal 49 Liter getankt, bei 50 km Rest waren es auch 49 Liter. Es könnten also auch nur noch 8 Liter Rest sein bei 0 km. Ich tanke auch nur bis es klickt und abschaltet.


    Gruß Dietmar

    kann ich leider noch nichts sagen. Seid dem ich meine Standheizung habe, hatten wir keinen Frost mehr und somit noch nicht getestet. 🫣

    Eine STH läuft bei mir auch bei Plusgraden. Sie soll ja nicht nur zugefrorene Scheiben auftauen, sondern auch den Innenraum aufwärmen. Also täglich Feuer frei, wenn gefahren wird, bei den jetzigen Temperaturen erst recht. Auch im Sommer soll eine STH 1x im Monat für mindestens 10 Minuten im Heizungsmodus laufen, sonst kann sie sich kaputt „stehen“. Das würde ich, für ein paar Liter Diesel mehr im Jahr, nicht riskieren.


    Gruß Dietmar

    Das Folgende könnte des Rätsels Lösung sein, bin mir aber auch nicht zu 100% sicher. Ich beziehe mich hier auf den Diesel AWD 254 PS:


    Der Mindestabstand der Kupplungskugel zur Fahrbahn muss mindestens 350 mm, bei technisch zulässiger Gesamtmasse des Fahrzeuges, sein.

    • Die technisch zulässige Gesamtmasse beträgt 2516 kg, inklusive Stützlast der AHK von 100 kg

    • Aufteilung: VA 1198 kg / HA 1318 kg


    Im Teilegutachten für Fahrwerksfedern von EIBACH, die eine Tieferlegung von 25 mm erreichen, steht:


    „Die vorgeschriebene Mindesthöhe der Kupplungskugel bei zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs über der Fahrbahn (gem. DIN 74058) beträgt 350 mm.“


    Das heißt, dass die 350 mm eingehalten werden, wenn, mit Stützlast 100 kg, die HA mit 1318 kg belastet ist. Und das bei nur 25 mm Tieferlegung. Wobei für mich nicht klar daraus hervorgeht, ob das Maß erreicht oder nur eingehalten wird. Bei H&R-Federn, mit 30 mm Tieferlegung, wären rein rechnerisch die 350 mm unterschritten, wenn bei den EIBACH-Federn das Maß erreicht wurde.


    Es gibt aber auch noch die technisch zulässigen Massen je Achse.

    • VA 1222 kg

    • HA 1394 kg


    Wenn also die HA mit 1394 kg belastet wird, was ja für sich zulässig ist, werden wahrscheinlich die 350 mm unterschritten, wenn Tieferlegungsfedern eingebaut sind. Dann wäre für mich klar, warum MAZDA die Kombination aus AHK und Tieferlegungsfedern nicht zulassen kann.


    Mein Rat ist, bei extremen Beladungszuständen auf eine Waage zu fahren, um die Gesamtlast und die Achslasten zu bestimmen. Und natürlich den Abstand der Kupplungskugel zur Fahrbahn messen.


    Allzeit gute und sichere Fahrt…


    Gruß Dietmar