Derr CX-80 geht bis 2,9 Tonnen?
Dann sollte man ihn besser nicht gewerblich zulassen
Zitat von https://fleetgo.de/blog/ab-wie…fahrtenschreiber-pflicht/
"Wenn Sie gewerblich fahren und unter der 3,5-Tonnen-Grenze liegen, entbindet Sie das nicht automatisch von der Aufzeichnungspflicht. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen und bei weniger als 3,5 Tonnen sind Sie nach der Fahrpersonalverordnung § 1 Abs. 6 weiterhin verpflichtet, Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen. Der Vorgang muss nur in der Regel nicht automatisiert werden – es sei denn, es ist ohnehin ein digitales Messgerät im Fahrzeug eingebaut. Ansonsten können z.B. auch Tageskontrollblätter verwendet werden. Ab 3,5 Tonnen ist jedoch ein digitaler Fahrtenschreiber Pflicht."