das Auto hat kein Wlan ,wie sollte das auch funktionieren ohne Schlüssel, es ist eine SIM Karte verbaut die theoritisch OTA könnte
aber nicht macht und Echtzeit_Traffic wäre möglich wenn gewollt !!!!
Doch - das Auto bzw. das Connect hat WLAN, nur so funktioniert die Wireless CarPlay bzw. Android Auto Geschichte. Mazda hat das aber wohl bewusst so programmieren lassen, dass das nicht geht.
Was ich mir tatsächlich vorstellen kann ist, dass die Firewalls entsprechend "low level" sind und das System tatsächlich andere Hardware für Live-Traffic und Co benötigt hat (siehe CX-80).
Außerdem muss der Hersteller wissen und nachweisen können, welcher Softwarestand auf welchem Fahrzeug drauf ist, d.h. die Version im Fahrzeug wird an den Herstellerserver in der Regel rückversorgt. Da könnte dann auffallen, dass Ihr einen anderen Stand habt, als bei Mazda hinterlegt ist und ggf. die die Werksversion wieder installiert werden.
Das würde zumindest easy über OTA gehen - das Connect liefert alle möglichen Softwarestände in regelmäßigen Abständen an die Mazda Server, wie eben auch den Status vom Auto. Muss ja auch so sein, sonst würde OTA gar nicht gehen. Ich persönlich vermute, dass der Grund fürs Abschalten vom OTA entweder die Größe war weil hier grundlegend was umgestrickt wurde oder eben weil so viel umgestrickt wurde, die Installation mit einer tatsächlichen Neuprogrammierung von diversen Roms passieren muss und man das lieber in einer kontrollierten (=Werkstatt) Umgebung macht.
Bezüglich der neuen Richtlinie heißt das übrigens auch nicht, dass keine Updates mehr per USB-Stick installiert werden müssen. Die Prüfroutinen müssen nur entsprechend resistent gestaltet sein, dass man nich einfach irgend ein Update installieren kann.
Die 6-Jahres-Garantie bei Mazda ist also eine freiwillige Leistung der Herstellers bei der er auch vorgeben kann wann sie eintritt und wann nicht. Nun wäre es in diesem Falle wichtig zu wissen, was genau in den Garantiebedingungen der 6-Jahres-Garantie bei Mazda steht um klar festzustellen, ob das Installieren einer nicht von Mazda an den Kunden direkt verbreiteten Software zu einem Garantieausschluss bei einem Fehler oder Schaden führt.
Ich kann es aus eigener Erfahrung von KIA und Toyota sagen: Ges. Gewährleistung: 2 Jahre, Garantie 7, bzw. 15 Jahre. Aber: Wenn nach den 2 Jahren (ich meine mich zu erinnern, dass es bei Kia sogar innerhalb der ersten 2 Jahre so ist) Gewährleistung das Serviceintervall auch nur 1km oder 1 Tag überzogen wird ist die Garantie sofort erloschen, ist ganz klar in den Garantierichtlinien der Hersteller festgehalten. Es gibt da keine Kulanz.
Das ist natürlich vollkommen Korrekt und es könnte sein, dass ich das auch in einen Topf geworfen habe, Mea Culpa. Ergänzend aber noch: Hier handelt es sich um digitale Elemente, da gilt die Beweislastumkehr auch für 24 Monate.
Übrigens: Kulanz bei Mazda sind 2500 Kilometer...insgesamt. Das ganze ist dann Kumulativ und wenn man dann drei mal den Service für 1000 Kilometer überzogen hat, kann Mazda auch verweigern. Zumindest war das die Aussage mir gegenüber, mit 40k im Jahr und 2x Service im Jahr kann das schon mal passieren...