Rückabwicklung/Wandlung

  • Hallo Foristen,

    hat denn jemand Erfahrungswerte bei o.a. Prozess ? Ich habe keine, möchte gerne im Vorfeld Informationen sammeln. Vielleicht haben wir einen Juristen im Forum.

    Ich gehe davon aus, dass bei Beginn der juristischen Klärung das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden darf. Ist die Mobilität des Klägers bis zur Entscheidung gesichert ? Heisst, werden die Kosten der Mobilität des Klägers im Nachhinein bei positiver Entscheidung durch das Gericht dem Beklagten auferlegt ?

  • Hallo Foristen,

    hat denn jemand Erfahrungswerte bei o.a. Prozess ? Ich habe keine, möchte gerne im Vorfeld Informationen sammeln. Vielleicht haben wir einen Juristen im Forum.

    Ich gehe davon aus, dass bei Beginn der juristischen Klärung das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden darf. Ist die Mobilität des Klägers bis zur Entscheidung gesichert ? Heisst, werden die Kosten der Mobilität des Klägers im Nachhinein bei positiver Entscheidung durch das Gericht dem Beklagten auferlegt ?

    Mal grob und aus meiner Erfahrung über 2-3 Wandlungen bzw.Rückkauf:
    Zuerst muss eine (nicht 3 verschiedene Mängel) Beanstandung 3x erfolglos gewesen sein, das heisst für den Kunden immer die Werkstattkarte unterschreiben und eine Kopie oder Duplikat aushändigen lassen.
    Ein Recht auf eine Kopie der Garantie Rechnung oder Abwicklung ist nicht rechtens, nach meinen Erkenntnisse.
    Es werden die Kilometer mit einer Pauschale in Abzug gebracht und Mängel durch den Kunden (Steinschlag, Reifen usw.).
    Meistens schaut sich der Technische Aussendienst des Herstellers das Auto vor Ort nochmals an und überzeugt sich von den Mängel.
    So kenne ich es von meiner 31 Jahre Erfahrung im Kundendienst

  • Danke Dir für die Einschätzung.

    Heisst, ich muss von der kooperativen Vorgehensweise gegenüber dem Händler abweichen. Ich erwäge, die Rückabwicklung anwaltlich in Gang zu bringen. Dann werden wohl durch Fristsetzung die erforderlichen Voraussetzungen zur durchsetzbaren Rückabwicklung geschaffen.

  • Danke Dir für die Einschätzung.

    Heisst, ich muss von der kooperativen Vorgehensweise gegenüber dem Händler abweichen. Ich erwäge, die Rückabwicklung anwaltlich in Gang zu bringen. Dann werden wohl durch Fristsetzung die erforderlichen Voraussetzungen zur durchsetzbaren Rückabwicklung geschaffen.

    Der Händler hat immer ein Recht bis 3 x für die gleiche Beanstandung nachzubessern oder zu reparieren, der Mangel muss immer nachvollziehbar sein

  • Na ja, wenn der Händler sich äussert, das der Mangel irreparabel ist, hat sich das erledigt.

    Einmal editiert, zuletzt von host ()

  • Guten Morgen,


    wir haben erst einmal ein Fahrzeug gewandelt (Rückabwicklung des Kaufvertrages).

    Einen Anwalt oder gar ein Gericht mussten wir dafür nicht bemühen.


    Es handelte sich damals um ein Problem mit dem Automatikgetriebe, was weder

    Werkstatt noch Hersteller in den Griff bekommen konnten.


    Somit haben wir den Händler gebeten, sich beim Hersteller für eine Rückabwicklung einzusetzen.

    Das war kein Problem und hat insgesamt 6 Wochen gedauert, in denen wir das Fahrzeug aber

    ganz normal weiter nutzen durften.


    Für die insgesamt 14monatige Nutzung mit rund 20.000 km mussten wir eine faire, kilometerabhängige

    Summe entrichten und die Sache war erledigt.


    Ich hoffe, ich konnte hiermit weiterhelfen und wünsche einen schönen Tag.


    Viele Grüße

    Christian

    CX-60 Homura, 200 PS Diesel, Platinum Quartz Metallic, all-in außer Panoramadach (bestellt am 24.10.23)

  • Guten Morgen Christian, hast Du schon den CX bekommen?