Last-Index (Tragfähigkeitsindex) von Reifen

  • Da es, zumindest für mich bzgl. "Tragfähigkeitsindex eines Reifens" doch noch ein paar Fragen gibt, habe ich hierzu einen eigenen Thread eröffnet.

    Habe gerade nachgesehen, was ich auf meinem CX-60 Diesel Homura gefahren bis bzw. fahre.

    • ehemals Sommerreifen
      • TOYO Tires Proxes Sport
      • 235/50 R 20 100W
    • jetzt aktuell Ganzjahresreifen
      • MICHELIN CROSSCLIMATE 2 SUV
      • 235/50 R 20 104W

    In weiterer Folge stellt sich für mich wirklich die Frage, was darf man eigentlich im D-A-CH Raum fahren.

    Bzw. wenn es unterschiedliche Vorschriften gibt (es lebe die EU), was passiert dann bei einer Kontrolle im Ausland?

    (nur ein Beispiel: im Winter mit z.B. 3mm Profiltiefe (WR) nach Österreich fahren und man wird kontrolliert - danke für die Geldspende) ;)

    In diesem Sinne vielen Dank für faktencheckgerechte Aussagen.

    🇦🇹 Servus vom Bodensee (AT), Klaus

    PD: 27.12.2022 |Mazda CX-60 AWD Homura | Jet Black | 254 PS Diesel | Michelin CrossClimate 235/50R20

    Dämpfer hinten: KBD 928 700 F |Mazda Connect: SW 14018 | Navi: 23 Q3 071823 | Gracenote: 1.1.1.03119

    Einmal editiert, zuletzt von Silver Fox ()

  • Wer weiß Genaueres oder kann zur Klärung beitragen? Danke im Voraus.

    -> siehe Beitrag #35 von Wibo46


    Einerseits kann ich den Gedanken von Wibo46 rechnerisch nachvollziehen bzgl. der Achslasten beim Diesel 254 PS

    (200 PS Diesel und PHEV haben ja etwas andere Werte)


    Vorne 1.222 kg

    Hinten 1.394 kg

    Die zulässige Radlast pro Reifen beträgt somit ca. 700 kg und Reifen mit Lastindex 96 wären rechnerisch machbar.


    Zwei Aber:

    • Warum steht in meinen Fahrzeugpapieren für das 20-Zoll-Rad NUR 100 W und sonst nichts?
      • Ich denke, dass es bei einer Kontrolle entscheidend sein wird, ob ich weiterfahren darf oder das Fahrzeug stehen lassen muss.
    • Warum bieten Reifen-Online-Händler für den CX-60 keine Reifen, egal ob 18" oder 20", unter "100" an?
      • Zumindest für unseren CX-60 habe ich keine Reifen unter LI 100 gefunden. Warum wohl?

    :rolleyes: .. Ich verstehe es nicht.

    Bzw. kann faktisch keine Information finden, wo es erlaubt wäre, den CX-60 mit einen Reifen mit Lastindex 96 oder <100 zu fahren.

    🇦🇹 Servus vom Bodensee (AT), Klaus

    PD: 27.12.2022 |Mazda CX-60 AWD Homura | Jet Black | 254 PS Diesel | Michelin CrossClimate 235/50R20

    Dämpfer hinten: KBD 928 700 F |Mazda Connect: SW 14018 | Navi: 23 Q3 071823 | Gracenote: 1.1.1.03119

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  • Hallo Klaus,


    ich habe mich jetzt auch mal intensiv mit dem Thema beschäftigt. Kann dir nur beipflichten. Hier mal meine Recherche zu den Mindestanforderungen, bezogen auf die 20-Zöller.


    PHEV: Achslast 1523 kg / HG 200 km/h / LI 99 => 235/50 R20 99U

    RWD: Achslast 1406 kg / HG 212 km/h / LI 96 => 235/50 R20 96V

    AWD: Achslast 1394 kg / HG 219 km/h / LI 96 => 235/50 R20 96V


    Da müssen aber noch Abschläge beim LI für den Diesel gemacht werden, da v max > 210 km/h. Rein rechnerisch kommt man trotzdem nicht auf einen LI von 100. LI von 96 geht also nicht. Sei‘s drum, MAZDA hat bei allem ein wenig drauf gepackt und alle Modelle vereinheitlicht. Würde ich als Hersteller auch machen. Und beim GI „W“ ist man in allen Belangen safe.


    Was mir aufgefallen ist, aber nicht einleuchten will, ist folgendes:


    Bei den Sommerreifen in 235/50 R20 100W soll man den Reifendruck ab geplanten 160 km/h um 0,1 bar erhöhen, bei den 235/50 R20 104W nicht. Soweit ok. Bei den Winterreifen macht man aber diese Unterscheidung nicht. Warum?


    Noch zu den Fahrzeugpapieren:


    In der COC steht unter Punkt 35 „Angebrachte Reifen/Felgenkombination“ bei mir 235/50 R20 100W. So wird es dann auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Höhere LI / GI kann man immer fahren.


    Wird wahrscheinlich keiner machen, bzw. solche Reifen gibt‘s evtl. auch gar nicht am Markt: Aber was würde bei einer Kontrolle passieren, wenn einer einen CX-60 mit Bereifung 235/50 R20 99V fahren würde, und der Fahrer sich auf die Achslast beruft? Spannende Frage.


    Gruß Dietmar

    🇩🇪 CX-60 D254 AWD / Homura / Machine Grey / alle Pakete + Panoramadach

    KONI Special Active Stoßdämpfer VA+HA / EIBACH Spurverbreiterung 30 mm VA+HA / MICHELIN Pilot Alpin 5 SUV 235/50 R20 104V

    WEBASTO Standheizung / ARAL Ultimate Diesel / Keramikversiegelung / Nur Handwäsche

    PD: 04.04.2023 / Connect: 14018 / Navi: 2024 Q3 24Q1 / Gracenote: 1.1.1.03119

  • Noch zu den Fahrzeugpapieren:


    In der COC steht unter Punkt 35 „Angebrachte Reifen/Felgenkombination“ bei mir 235/50 R20 100W.

    Servus Dietmar.

    Deine obige Aussage hat mich veranlasst, meine Daten im COC noch einmal zu überprüfen.

    =O .. und siehe da, ich muss meinen #13 anpassen, denn bei mir steht auch 235/50 R20 100W.

    🇦🇹 Servus vom Bodensee (AT), Klaus

    PD: 27.12.2022 |Mazda CX-60 AWD Homura | Jet Black | 254 PS Diesel | Michelin CrossClimate 235/50R20

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  • Ist auch gerade bei FB ein Thema..

    Ein cx eigner dort ist TÜV Prüfer und hat sich COC und die ABE der 18 zöller mal angeschaut...

    In der Theorie gilt die ABE nicht,da im COC die 18er nicht angegeben sind...müssten also eingetragen werden...

    Erst irgendwo weiter auf einer Seite 173 steht was von den 18" Felgen...

    cx 60 D 254 mit allen Paketen , Panorama, AHK , EZ 10.2023

  • Bei Sommerreifen für den AWD (dessen Achslasten ich berücksichtigt habe) wären Reifen mit LI 96 zulässig, vorausgesetzt der GI wäre W oder Y. Bei V-Reifen müsste es Li 97 sein.

    Bei Winterreifen: GI V, LI mind. 97, bei allen anderen GI (T, H oder W, Y) würde LI 96 ausreichen.


    Es gibt übrigens noch ein Problem, das ich bei der Abholung meines D254 gemerkt habe.

    Bei mir wurden Winterreifen 235/60R18 auf Borbet (Mazda) Alu-Felge 7,5x18, ET 45 mm montiert.

    Für die Räder gibt es eine ABE.

    Das Problem ist, dass die Reifengröße 235/60R18 weder in der Zulassungsbescheinigung noch im COC des Fahrzeug steht und somit laut Auflage A02 eintragungspflichtig wäre.

    Ich habe die EG Typgenehmigung (e13*2018/858*00255*08) durchsucht und diese Reifengröße dort (auf Seite 173) gefunden. Diese Reifengröße (bzw. Die Rad-Reifen-Kombination) ist also Bestandteil der Homologation und es ist für mich nicht erklärbar, warum sie nicht in das COC Papier übernommen worden ist.

    Um Ärger mit der Polizei zu vermeiden, habe ich mir diese Seite ausgedruckt und ins Handschuhfach gelegt. IMG_4495.jpg

  • Hallo nachtfalke71,


    das Thema hatten wir in einem anderen Thread schon. MAZDA muss zu den 18-Zöllern irgendein Papier mit übergeben (ABE, Teilegutachten, ECE), das dann mitzuführen ist. Das hat mit der COC nichts zu tun. Ich hatte darum gebeten, dass ein User, wenn er die 18-Zöller von MAZDA denn hat, bitte dieses Papier hier im Forum posten möchte. Hat bisher, leider, noch niemand gemacht. Falls es jemand macht, wozu ich hier nochmals aufrufe, wirst Du sehen, dass MAZDA dich nicht illegal ins Winter-Autoleben schickt.


    Gruß Dietmar

    🇩🇪 CX-60 D254 AWD / Homura / Machine Grey / alle Pakete + Panoramadach

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  • Für die Räder gibt es eine ABE.

    Das Problem ist, dass die Reifengröße 235/60R18 weder in der Zulassungsbescheinigung noch im COC des Fahrzeug steht und somit laut Auflage A02 eintragungspflichtig wäre.

    Kannst Du bitte mal die ABE hier posten? Ich denke, dann sind alle Fragen geklärt. Danke!


    Gruß Dietmar

    🇩🇪 CX-60 D254 AWD / Homura / Machine Grey / alle Pakete + Panoramadach

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  • Hallo nachtfalke71,


    das Thema hatten wir in einem anderen Thread schon. MAZDA muss zu den 18-Zöllern irgendein Papier mit übergeben (ABE, Teilegutachten, ECE), das dann mitzuführen ist. Das hat mit der COC nichts zu tun. Ich hatte darum gebeten, dass ein User, wenn er die 18-Zöller von MAZDA denn hat, bitte dieses Papier hier im Forum posten möchte. Hat bisher, leider, noch niemand gemacht. Falls es jemand macht, wozu ich hier nochmals aufrufe, wirst Du sehen, dass MAZDA dich nicht illegal ins Winter-Autoleben schickt.


    Gruß Dietmar

    Das hat doch mit COC zu tun. Und zwar, COC ist Konformitätsbescheinigung zur Typgenehmigung des Fahrzeugs und soll alle Angaben, die Bestandteil der Zulassungsbescheinigung sind beinhalten.

    Besonders wichtig dabei sind die Angaben zu zulässigen Rad-Reifen-Kombination. Im COC meines Fahrzeugs steht nur eine Reifengröße (235/50R20). Im Punkt 52, wo andere, zulässige bzw. vom Hersteller freigegebene Reifengrößen aufgelistet sein sollen, ist ein Strich.

    Somit ist laut COC 235/50R20 die einzige zulässige Reifengröße für das Fahrzeug.

    Laut Auflage A02 der ABE ist die Reifengröße 235/60R18 nur dann eintragungsfrei zulässig, wenn diese in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

    Als TÜV Sachverständiger mit 23 Jahre Erfahrung weiss ich wovon ich rede.

    Die ABE suche ich morgen aus und versuche hier zu posten.

    Den Auszug aus der EG-Typgenehmigung habe ich oben angehängt.