Solange MAZDA den Kraftstoff HVO100 nicht namentlich in der Betriebsanweisung oder in einer schriftliche Freigabe als GEEIGNET erklärt betrachte ich ihn als NICHT FREIGEGEBEN!
Dem Nutzer die Interpretation des Begriffes GEEIGNET zu überlassen heißt, das der Hersteller im Schadensfall sich genau mit dieser schwammigen Formulierung jeglicher Verantwortung entziehen kann.