Hallo Uwe, hast du noch ein paar Verschwörungstheorien für mich? Meine (ehemaligen) sind leider alle schon wahr geworden. 😏
Gruß Dieter
Leider hast du damit sowas von recht!
Hallo Uwe, hast du noch ein paar Verschwörungstheorien für mich? Meine (ehemaligen) sind leider alle schon wahr geworden. 😏
Gruß Dieter
Leider hast du damit sowas von recht!
Oha,
da habe ich ja ein Fässchen geöffnet.
Für mich bedeutet diese drohende „Neuerung“ wahrscheinlich, dass ich mir mit der Bestellung nur noch bis maximal Ende Januar Zeit lassen darf, wenn das Auto vor Ende Juni zugelassen sein muss 😌
Da die zwangsweise Aktivierung dieser Funktionen an ein festes Datum gekoppelt wurde, muss wohl ab dem Stichtag eine andere Software aufgespielt werden
Bedeutet umgekehrt aber auch, dass die Hardware wahrscheinlich lange vorher bereits bei jedem produzierten Auto vollständig vorhanden ist.
Sagt mal, welche Funktion genau stresst euch da? Hat der CX-60 nicht eh schon die ganzen Assistenten? Oder geht es euch „nur“ um die Blackbox und die Vorrichtung für Alkoholtest?
Willst du einen sich jedes Mal selbst wieder reaktivierenden Assistenten, der dir bei jeder winzig kleinen Geschwindigkeitsübertretung von 3 km/h sofort plärrend und vibrierend in den Ohren liegt?
Zum Nachdenken:
diese Vorschriften galten doch bisher immer gekoppelt an das Homlogationsdatum eines Fahrzeuges.
Unsere CX-60 sind aber nunmal in 2022/2023 erstmals für den Betrieb in der EU zugelassen.
Damit würde ich schliessen, dass die Regelung auch erst für in 2024 erstmals für den Betrieb in der EU zugelassenen KFZ gilt?
Nun, meinen habe ich bereits im Oktober mit sw/ws Kennzeichen versehen. Wer weiss, was dem Finanzamt noch so einfällt, wenn man in 2024 auf die irrwitzige Idee käme, einen doch so umweltfeindlichen Diesel zuzulassen?
Das ist ganz Easy. Mercedes hat den W213 offiziell als Facelift eingestuft (deswegen haben die auch eine 212er Fahrgestellnummer) und somit konnten sie den scheiß mit dem R-1234yf erst mal weg lassen. (Bei der Modellpflege sind die EU Geier dann drauf gekommen und mussten es ändern)
Mazda kann das sehr gut genau so machen - ich fürchte tatsächlich auch, dass das einer der Gründe dafür ist, wieso der so unfertig auf den Markt geschmissen wurde (neben der Förderung für PHEVs)
Sagt mal, welche Funktion genau stresst euch da? Hat der CX-60 nicht eh schon die ganzen Assistenten? Oder geht es euch „nur“ um die Blackbox und die Vorrichtung für Alkoholtest?
Das sehe ich genau so.
Die Homologation bezieht sich auf das neuentwickelte Fahrzeug, und nicht auf die Zulassung eines einzelnen Autos. EU-Datum hin oder her, der CX-60 entspricht den Anforderungen aus 2022. Das 2024‘er Datum soll den Autobauern Zeit geben, bereits vor 2022 homologisierte Fahrzeugbaureihen auf den Stand von 2022 zu bringen, plus einiger EU-Gimmics wie Blackbox. Ob aus den daraus resultierenden HW- und SW-Änderungen automatisch eine neue Baureihe entsteht, oder es mit einem Facelift abgetan ist, weiß ich nicht.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass für unsere jetzigen CX-60 schon alles vorgerüstet ist, und ab 2024 scharf geschaltet werden kann. Man liest ja von „großen“ Updates, die nächstes Jahr kommen sollen. Warum sollte MAZDA denn nach dem Stichtag in 2024 den CX-60 in unterschiedliche Gesetzesbereiche verordnen wollen? Hätte, für mich, keinen Sinn.
Ich sehe das Ganze völlig gelassen. „Noch“ kann man ja alles abschalten, wenn man möchte.
Gruß Dietmar
Das ist ganz Easy. Mercedes hat den W213 offiziell als Facelift eingestuft (deswegen haben die auch eine 212er Fahrgestellnummer) und somit konnten sie den scheiß mit dem R-1234yf erst mal weg lassen. (Bei der Modellpflege sind die EU Geier dann drauf gekommen und mussten es ändern)
Das war beim Mazda 3 damals genau so. Aus dem BL wurde der BM, in den Zulassungsbescheinigungen stand aber immer noch BL, wegen dem Kältemittel.
Gruß Dietmar
Neue Vorschriften zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und zur Verwirklichung des Konzepts vollständig fahrerloser Fahrzeuge in der EU
[...] "Die Vorschriften gelten ab heute [06.07.2022] zunächst für neue Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 für alle Neufahrzeuge." [...]
Die Genehmigungs-Nummer e12*2018/858... lässt vermuten, dass mein CX-60 auf Basis einer Genehmigung von 2018 von dem Mist ausgenommen ist, auch wenn Ezl. 07/2023 ist. Allerdings ist das Datum der Genehmigung (oder des Nachtags?) im Brief in (6) 2023-01-27, also nach dem 06.07.2022.
Muss ich damit rechnen, dass die Verschärfungen bei den bereits vorhandenen Systemen per Software-Update kommen (Tempomat Offset bis +10km/h unzulässig, Alarm bei Überschreitung um 3 km/h nicht nur optisch, sondern immer auch akustisch - nach jedem Start erneut deaktivierbar)
Ich muss sagen, dass ich eigentlich mein altes Auto noch 2 Jahre fahren wollte (TÜV, Reifen, Dichtungen und Zahnriemen diese Jahr noch frisch gemacht), ich aber unbedingt noch ein neues Auto ohne GSR wollte (oder war es BSE? Achso, das haben die in Brüssel) und dann gleich zugeschlagen habe. Daher möchte ich mir das nicht über die Hintertür einfangen.