Alles anzeigenHolger ich kann Deine Bedenken nachvollziehen und gehe jetzt mal davon aus, dass Deine Aussage mit dem "Vorsatz" so stimmt.
Wobei man hier sicherlich unterscheiden kann, ob mit def. Lenkgetriebe noch fahrbar oder eben nicht mehr fahrbar.
Wenn mein CX-60 so einen Schaden hätte und somit der CX-60 kritisch bis nicht mehr fahrbar wäre, dann würde ich die Reklamation von meinem fMH UNTERSCHREIBEN lassen. Ob ich dann bei einem Unfall aus dem Schneider wäre, kann ich nicht beurteilen.
Aber ich könnte mich dann darauf berufen, dass mein fMH Bescheid wusste. (meinen fMH sehe ich hier als Fachmann, ich bin nur Kunde).
Somit wäre für mich persönlich in einer solchen Situation (kritisch bis nicht mehr fahrtauglich) nur folgendes möglich:
- ich kann gem. fMH weiterfahren weil SEINE Fachleute das nicht so dramatisch sehen (ich würde mir aber meine Bedenken schriftlich bestätigen lassen).
- oder ich bekomme von Mazda "kostenlos" einen Leihwagen zur Verfügung gestellt (weil ich als Kunde dieses Problem nicht verursacht habe).
Andere Vorgehensweisen würde ich persönlich nie akzeptieren.
Im schlimmsten Fall auf Druck meinerseits ein Schreiben meines Anwaltes an den fMH veranlassen, wenn er auf meine beiden oben genannten Optionen nicht eingeht.
P.S:
Wobei es bei uns, bevor die Keule geschwungen wird, ein Sprichwort gibt "Mit Reda kut ma zämm“
Und genau da sehe ich das Problem: solange nichts schriftlich vorliegt, in dem das Fahren mit defektem Lenkgetriebe (und defekt ist es lt. amtl. Sachverständigen wenn es nicht mehr selbsständig zurück stellt oder eine Schwergängigkeit vorliegt) explizit erlaubt wird und der fMH oder MAZDA oder wer auch immer schriftlich bestätigt im Falle des Falles die volle Verantwortung und Haftung übernimmt.
Ich hatte einen Ausdruck einer Mail aus dem internen Kommunikationssystem des fMH mit MAZDA. da hat irgend ein Schreibtischtäter von MAZDA geschrieben das alles nicht so schlimm ist und ich doch einfach weiter fahren kann. Auf meine Frage ob ich jetzt eine Bestätigung der Haftungsübernahme im Falle eines Unfalls vom fMH oder MAZDA bekommewurde dies rigeros von MAZDA und dem fMH abgelehnt. Daraufhin bin ich zu einem amtl. Sachverständigen gefahren und der hat nach einer Probefahrt bestätigt dass es durch das Lenkgetriebe in meinem Fall bei einer HU nicht zur Zuteilung einer Plakette kommt. Sprich: nicht verkehrssicher. Damit dann zu MAZDA, Leasing und KBA. -> 2 Tage später ein Ersatzfahrzeug, 8 Tage später ein neues Lenkgetriebe.
Gruß, Holger