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David und jetzt wird es wieder interessant. Auf die Ausgangsfrage von Horst, ist ein nach 5 Jahren defektes Getriebe Verschleiß oder Herstellermangel? Das nachzuweisen dürfte schwierig werden.
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An die Juristen: Wer ist denn in der Beweispflicht?
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An die Juristen: Wer ist denn in der Beweispflicht?
Das dürfte während der "Garantie" der Garantiegeber, also Mazda, sein.
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Das dürfte während der "Garantie" der Garantiegeber, also Mazda, sein.
Korrekt. Keine Beweislastumkehr nach 6 Monaten wie bei der Gewährleistung.
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Das dürfte während der "Garantie" der Garantiegeber, also Mazda, sein.
.. wirklich?
Auszug aus "Verbraucherrecht OGH zur Beweislast bei Garantie"
.. Bei einer vertraglich vereinbarten Garantie trifft denjenigen, der einen Anspruch aus der Garantie behauptet, die Behauptungs- und Beweislast für den Eintritt der Garantievoraussetzungen.
3.2. Der Oberste Gerichtshof hat bereits klargestellt, dass bei einer vertraglich vereinbarten Garantie die Behauptungs- und Beweislast für den Eintritt der Garantievoraussetzungen nach allgemeinem Vertragsrecht grundsätzlich den Kläger trifft ...
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.. wirklich?
Auszug aus "Verbraucherrecht OGH zur Beweislast bei Garantie"
.. Bei einer vertraglich vereinbarten Garantie trifft denjenigen, der einen Anspruch aus der Garantie behauptet, die Behauptungs- und Beweislast für den Eintritt der Garantievoraussetzungen.
3.2. Der Oberste Gerichtshof hat bereits klargestellt, dass bei einer vertraglich vereinbarten Garantie die Behauptungs- und Beweislast für den Eintritt der Garantievoraussetzungen nach allgemeinem Vertragsrecht grundsätzlich den Kläger trifft ...
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In Österreich.
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In Österreich.
yepp ...
Hat DE Mazda eine andere 6-Jahres-Garantie als AT-Mazda?
(ich glaube nicht - aber ich weiß es nicht)
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yepp ...
Hat DE Mazda eine andere 6-Jahres-Garantie als AT-Mazda?
(ich glaube nicht - aber ich weiß es nicht)
Ich denke nicht. Aber Garantie und Beweislastumkehr wird in DE und AT anscheinend höchstrichterlich unterschiedlich beurteilt.
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Kann sein - ich denke hier kann nur ein Fachmann die richtige Auskunft geben.
Aber gerade bei uns in AT gibt es solche "höchstrichterlichen Urteile" und somit sollte es bzgl. Garantie und Beweislast in AT klar sein.
Sorry Horst, ich schweife von deinem ursprünglichen Thema "6 Jahre Garantie auf unserem Mazda" ab.
Mea culpa!