Ich habe nach detaillierten Informationen gesucht. Gefunden habe ich:
Unsere Mazda Neuwagengarantie2 gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.03.2022 für sechs Jahre oder 150.000 km – je nachdem, was zuerst eintritt. Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung bis einschließlich 28.02.2022 gilt sie für 3 Jahre. Während dieser Garantiefrist haben Sie Anspruch auf die Beseitigung von Herstellungs- und Materialfehlern.
Ansprüche auf Leistungen der Mazda Garantie bestehen nur bei nachweislichen Material- und Herstellungsfehlern und setzen voraus, dass die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen einschließlich der Karosserieinspektionen und sonstiger Inspektionsarbeiten vorschriftsmäßig entsprechend den Herstellervorgaben ausgeführt worden sind.
1 gemäß der entsprechenden Mazda Garantiebedingung.
2 Es gelten die jeweiligen Garantiebedingungen. Mängelhaftungsansprüche gegenüber dem Händler bleiben von der Garantie unberührt
Hat jemand zu hoch1 und hoch2 eine Quelle ? Mir hat niemand diesbezüglich ein Dokument ausgehändigt.