Was "Irrr" da erlebt, ist ja wohl unterirdisch. Am meisten würde mich die Nicht-Haltung des Händlers stören. Ich weiß nicht, wie sich das als Leasingnehmer verhält, da ich stets Privatkäufer war.
Wäre das mein "Fall", gäbe es nur einen dokumentierten Versuch, mit dem Händler auf Abstellung der Mängel unter Fristsetzung zu bestehen. Bei nicht zufriedenstellender Kommunikation seitens des Händlers über sein weiteres Vorgehen wäre ich beim Anwalt und Wandlung erwirken. Erfahrungsgemäß wirken Schreiben in deutlichem Klartext an die Geschäftsleitung gelegentlich Wunder.