Wie kann ich das verstehen, da die 6-Jahres-Garantie meines Wissens vom Werk und nicht vom Händler stammt?
Das ist so korrekt, in diesem Fall greift aber leider die Gewährleistung und nicht die Garantie. Und die Gewährleistung ist gegenüber dem Vertragspartner (fMH) anzuzeigen.