Mazda Rückrufe allgemein

  • Gibt es Erfahrungswerte: Post von KBA zum Zeitpunkt X wegen Rückruf und Nachbesserung beim Händler. Wie lange halten die beim KBA die Füße still, bis eine Zwangsabmeldung mit Frist zur Erledigung angedroht wird? Hatte das bei einem anderen Fahrzeug VW-Caddy, da hätte die geöffnete Heckklappe "von alleine wieder runter fallen können"... also sicherheitsrelevant.... das ging da recht schnell - ca. 6 Wochen nach Anschreiben - mit der Androhung der Stilllegung. Wie auch immer, keine Kritik an das KBA, die machen ja nur den Druck, damit die aufgefallenen Fehler/Sicherheitsrisiken auch für den Kunden vom Händler behoben werden. Und in Deutschland muss das ja auch jemand kontrollieren, es geht auch um die Sicherheit aller im Straßenverkehr. So, genug rumgesülzt.... man, man was waren das vor 40 Jahren Zeiten wenn man sich in ein Auto gesetzt hatte ... :)

  • Gute Frage. Da ich die Rückrufe immer zeitnah habe abarbeiten lassen, fehlen mir Erfahrungswerte zu den Fristen der Zwangsabmeldung. Ist ggf. auch von der Relevanz des Rückrufgrundes abhängig?


    Gruß Dietmar

    🇩🇪 CX-60 D254 AWD / Homura / Machine Grey / alle Pakete + Panoramadach

    KONI Special Active Stoßdämpfer VA+HA / EIBACH Spurverbreiterung 30 mm VA+HA / MICHELIN Pilot Alpin 5 SUV 235/50 R20 104V

    WEBASTO Standheizung / ARAL Ultimate Diesel / Keramikversiegelung / Nur Handwäsche

    PD: 04.04.2023 / Connect: 14018 / Navi: 2024 Q3 24Q1 / Gracenote: 1.1.1.03119

    Einmal editiert, zuletzt von Dietmar ()

  • Dietmar , klar ist auch immer besser so wenn man das direkt macht, aber manche hier wie ich möchten den Rückruf lieber schieben. Ich denke wir bekommen das hier so einfach nicht geklärt.. aber Du hast sicher Recht, hängt von der Relevanz der Gefahr ab. Wir können da eh nix selber bestimmen, wenn Post vom KBA kommt muss man handeln... :)

  • @2104usb


    teste es doch mal aus, und berichte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das KBA das Fahrzeug von heute auf morgen stilllegen lässt, sondern dass man vorher noch eine schriftliche Mitteilung bekommt, wann die Frist abgelaufen ist. Nix genaues weiß ich aber auch nicht.


    Gruß Dietmar

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  • Dietmar das KBA kann nicht von heute auf morgen still legen, ich habe das mit dem Caddy ausgereizt und getestet. In diesem Fall war die letzte Frist wie folgt: Innerhalb von 14 Tagen muss der Händler die Rückrufaktion als behoben melden, ansonsten Zwangsstillegung von Amts wegen, gut .. haben wir dann noch hinbekommen... wer noch pokern will, kann sicher den zweiten ernsteren Brief vom KBA noch abwarten, aber ich denke danach kommt kein Brief mehr und die schicken die Leute von der Stadt raus das Kfz still zu legen.

  • @2104usb


    dann ist ja alles geklärt, was deinen #221 angeht. Du mit deinen Erfahrungen mit dem VW Caddy, und wir alle hier mit unseren Nicht-Erfahrungen mit dem CX-60.


    Gruß Dietmar

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  • Dietmar , gibt es einen Grund warum Du einen nichtssagenden und unqualifizierten verallgemeinernden Beitrag #228 in Bezug auf meinen Beitrag #221 geschrieben hast?. Ist mal wieder ein Grund so ein Forum zu verlassen,.. ich bin dann weg... Dietmar noch einen schönen Tag,... man, man.. was laufen hier Spinner in Deutschland rum.... :)


    Viel Spass hier im Forum mit Dietmar,....... ich bin gleich weg.