Gilt hier nicht auch: ABE liegt vor=kein Eintrag. Teilegutachten liegt vor=Eintrag.
Mazda CX-60 Winterreifen und Winter Kompletträder - Mazda Original und Zubehörräder - Erfahrungen und Bilder
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Im Teile- bzw. TÜV-Gutachten steht meistens drin, dass es reicht, die Änderung erst bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen. Ob das dann aber auch verpflichtend ist, geht nicht so richtig daraus hervor. Bei fest installierten Umbauten, die im Normalfall nicht zurückgebaut werden (z.B. AHK), würde ich es eintragen lassen. Bei anderen, eher „mobilen“ Umbauten (z.B. Spurverbreiterungen, Felgen usw.) evtl. nicht. Bin aber nicht der Fachmann, der dieses abschließend beurteilen kann.
Gruß Dietmar
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Ich habe auf unserer ÖAMTC-Homepage (= gleich wie ADAC in DE) nachgesehen.
Dort steht zum Thema "Reifen und Felgen" folgendes:
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Grundsätzlich müssen Reifen und Felgen in technischer Hinsicht den Angaben im Genehmigungsdokument entsprechen.Werden Reifen/Felgen getauscht gegen eine nicht im Genehmigungsschein eingetragene Dimension/Type, empfiehlt sich einen entsprechenden Nachweis mitzuführen, sofern die Felgen über ein E-Prüfzeichen verfügen.
Ansonsten ist ein Hersteller-Gutachten einzufordern und eine Eintragung notwendig.
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Grundsätzlich müssen Reifen und Felgen in technischer Hinsicht den Angaben im Genehmigungsdokument entsprechen.
Genehmigungsdokument (AT) = Fahrzeugschein (DE)?
Werden Reifen/Felgen getauscht gegen eine nicht im Genehmigungsschein eingetragene Dimension/Type, empfiehlt sich einen entsprechenden Nachweis mitzuführen, sofern die Felgen über ein E-Prüfzeichen verfügen.
E-Prüfzeichen für Felgen: Was ist das, und gibt es diese Kennzeichnung nur für den AT-Markt?
Empfehlung: Wenn ich sowas schon lese, könnte ich ko…. Verbindlichkeiten sind mir lieber!
Ansonsten ist ein Hersteller-Gutachten einzufordern und eine Eintragung notwendig.
Wenn also kein E-Prüfzeichen auf der Felge ist, ist eine Eintragung notwendig. Soweit verstanden!
Wie ich das so insgesamt lese, ist mal wieder EU-weit nichts einheitlich geregelt!? Wer soll da noch durchsehen? Ich bin nächsten Sommer für 2 Wochen in Österreich. Werde auch nur die in D erforderlichen Unterlagen mitführen in der Hoffnung, nicht in eine Situation zu kommen, in der diese Thematik zu Diskussionen führt.
Gruß Dietmar
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Ich gehe mal davon aus, dass ein Land die Regelung eines anderen Landes nicht anfechten kann.
Also wenn ich mit meinem Auto das in Deutschland den Regeln entspricht ( egal um welches Zubehörteil es sich handelt) in einem anderen Land egal ob A, CH usw. hierfür bestraft werde.
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Klingt plausibel und entspricht meiner bisherigen ErFahrung.
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E-Prüfzeichen für Felgen: Was ist das, und gibt es diese Kennzeichnung nur für den AT-Markt?
Meines Wissens NEIN. Gilt auch für den deutschen Markt.
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Bei uns in Österreich ist das schon mal viel komplizierter Beispiel:Möchte 21 er Felgen mit breiteren Reifen so muß ich mich zuerst mal kümmern das es für dieses Rad das ich möchte für den CX60 ein Teilegutachten gibt wenn ja dann brauche ich einen Termin bei der Landesregierung dauert in der Regel 2 Monate und die sagen dann ob das Rad eingetragen wird in den Typenschein alles andere ist bei uns Illegal leider
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Genehmigungsdokument (AT) = Fahrzeugschein (DE)?
... gute Frage. Ich kenne das so:
Bei uns in Österreich versteht man unter "Genehmigungsdokument" eigentlich ZWEI Dokumente.
(diese bestehen aus dem zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung und dem Genehmigungsnachweis für das Fahrzeug
(EG-Übereinstimmgungsbescheinigung). Beides zusammen wird als "Fahrzeug-Genehmigungsdokument" bezeichnet)
Ich habe gerade in meine beiden oben genannten Dokumenten nachgeschaut und da steht folgendes drin.
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A13 Räder, Bereifung / A17 Auflagen / A 18 Behördliche Eintragungen
235/50R20 100W 20x7 1/2J ET 45
Weitere wahlweise Rad-Reifenkombinationen siehe EG-Übereinstimmgungsbescheinigung
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Und in der EG-Übereinstimmgungsbescheinigung (ehemals Typenschein) steht GENAU dasselbe drin.
Wenn ich also an MEINEN CX-60 eine andere Felgen-/Reifenkombination montiere, kann und darf ich davon ausgehen, dass ich das
beim TÜV-SÜD eintragen lassen MUSS.
Und CX-60 ger - solltest Du bei deinem CX-60 ggf. "solche Abweichungen" nicht eingetragen haben, wäre ich mir zumindest in Österreich nicht sicher, ob Du ohne Strafe weiterfahren kannst.
Das ist z.B. in Frankreich bei Motorradfahrern nicht anders. Da kaufst du dir gute Motorradhandschuhe, übersiehst, dass diese Handschuhe KEINE CE-Kennzeichnung haben (was in AT und DE egal ist), dann werden dich die Franzosen zur Kasse bitten.
Oder, jetzt aktuell, fahre mal mit Winterreifen (vielleicht 2,5mm Profiltiefe) nach Österreich.
Meines Wissens in DE mind. 1,6mm und in AT 4,0mm Profiltiefe erforderlich (auch hier zahlen)
.... usw. usw.... wir sind zwar alle EU, haben aber in div. Angelegenheiten doch unterschiedliche Rechtsauslegungen.
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Und CX-60 ger - solltest Du bei deinem CX-60 ggf. "solche Abweichungen" nicht eingetragen haben, wäre ich mir zumindest in Österreich nicht sicher, ob Du ohne Strafe weiterfahren kannst.
Hallo Silver Fox,
Dank für deine aufschlussreiche Info.
Dann hoffe ich mal, dass ich weiterhin straffrei unterwegs sein kann. Ich fahre nun seit über 30 Jahren Autos die immer grenzwertig Bereift waren, weil es für mich an einem Auto ein ganz anderes Aussehen darstellt.
Bei meinem Mixer ist es ebenfalls inklusive Tieferlegung mit dem ich auch schon viele Kilometer durch Österreich gefahren bin und auch kontrolliert wurde, gab nie eine Beanstandung (puh, Glück gehabt oder doch legal☺️).
Bei meiner Bescheinigung der Abnahme beim CX 60 steht, muß nicht sofort eingetragen werden in die Papiere, erst z.B. bei Abmeldung oder Wechsel des Halters oder sonstigen Änderungen.