Die Fahrzeuggarantie bleibt generell davon unberührt, lediglich direkt betroffene Bauteile (das können in dem Fall der Motor, die Lüftung/Klimaanlage und die Bordelektrik / Bordelektronik sein) werden dann im Einzelfall aber von der
Garantie ausgenommen, wenn ein etwaiger Schaden mit der nachträglich verbauten Standheizung in Zusammenhang gebracht werden kann.
Wow ... diese Aussage ist harter Tobak, wenn da mal was passiert.
Da wird für mich die 6-Jahres-Garantie fast ad absurdum geführt bzw. Mazda hält sich hier fein raus.