Hallo,
Zu früheren Zeiten mussten Fahrzeugführer eine neue Anhängerkupplung noch eintragen lassen. Durch Einführung von festen Normen innerhalb der Europäischen Union (EU) ist das heute jedoch oft überflüssig,wenn die Kupplung eine EU-Zulassung besitzt.
Liegt eine EU-Zulassung vor, müssen die Halter eine Anhängerkupplung nicht eintragen lassen. Es ist also weder nötig, die Fahrzeugpapiere aktualisieren zu lassen noch den TÜV um eine Abnahme zu bitten. Es sind jedoch in jedem Fall die Papiere bei Fahrten mitzuführen, welche zu der neuen Kupplung gehören. Auch ohne Zwang können sich Fahrer zudem auf Wunsch einen fachgerechten Anbau vom TÜV bescheinigen lassen.