Anhängerkupplung - AHK technische Daten Mazda CX-60 - Anhängelast Stützlast usw.

  • Hallo,

    Zu früheren Zeiten mussten Fahrzeugführer eine neue Anhängerkupplung noch eintragen lassen. Durch Einführung von festen Normen innerhalb der Europäischen Union (EU) ist das heute jedoch oft überflüssig,wenn die Kupplung eine EU-Zulassung besitzt.

    Liegt eine EU-Zulassung vor, müssen die Halter eine Anhängerkupplung nicht eintragen lassen. Es ist also weder nötig, die Fahrzeugpapiere aktualisieren zu lassen noch den TÜV um eine Abnahme zu bitten. Es sind jedoch in jedem Fall die Papiere bei Fahrten mitzuführen, welche zu der neuen Kupplung gehören. Auch ohne Zwang können sich Fahrer zudem auf Wunsch einen fachgerechten Anbau vom TÜV bescheinigen lassen.

    Viele Grüße, Peter


    CX-60 e-Skyactiv-D 254, Prod. 04/23, Exclusive-Line, Machine-Grey, AHK, Eibach-Federn 30 mm tiefer, KONI Special Active vorne + hinten, Ronal R 71 copper // OBDLink LX mit Mobilphone zur Anzeige -> Öltemp, Wassertemp, Ganganzeige, Bordspannung u.a.

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  • Danke für die Erläuterung :thumbup:


    Gruß Dietmar

    🇩🇪 CX-60 D254 AWD / Homura / Machine Grey / alle Pakete + Panoramadach

    KONI Special Active Stoßdämpfer VA+HA / EIBACH Spurverbreiterung 30 mm VA+HA / MICHELIN Pilot Alpin 5 SUV 235/50 R20 104V

    WEBASTO Standheizung / ARAL Ultimate Diesel / Keramikversiegelung / Nur Handwäsche

    PD: 04.04.2023 / Connect: 14018 / Navi: 2024 Q3 24Q1 / Gracenote: 1.1.1.03119

  • Wo steht das in der StVO ? Eine vom Hersteller verbaute ist ja neu.

    Vom Hersteller verbaut heißt im Werk eingebaut und mit dem Fzg ausgeliefert.
    Mazda liefert die Kupplung als Original-Ersatzteil an die Händler, von denen die Kupplung nachgerüstet wird.

    Ansonsten hier: (Abs. 3 und 4)

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

    (1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 1; L 93 vom 9.4.2015, S. 103; L 246 vom 23.9.2015, S. 11), die durch die Verordnung (EU) 2020/1054 (ABl. L 249 vom 31.7.2020, S. 1) geändert worden ist, entspricht. Die Betriebserlaubnis ist ferner zu erteilen, wenn das Fahrzeug anstelle der Vorschriften dieser Verordnung die Einzelrechtsakte und Einzelregelungen in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllt, die1.in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 2019/543 (ABl. L 95 vom 4.4.2019, S. 1) geändert worden ist, in der bis zum Ablauf des 31. August 2020 geltenden Fassung, oder
    2.in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 151 vom 14.6.2018, S. 1), oder
    3.in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2020/1694 (ABl. L 381 vom 13.11.2020, S. 4) geändert worden ist, oder
    4.in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52; L 77 vom 23.3.2016, S. 65; L 64 vom 10.3.2017, S. 116), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2020/1694 (ABl. L 381 vom 13.11.2020, S. 4) geändert worden ist,
    in ihrer jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die in Satz 2 genannten Einzelrechtsakte und Einzelregelungen sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten. Soweit in einer Einzelrichtlinie ihre verbindliche Anwendung vorgeschrieben ist, ist nur diese Einzelrichtlinie maßgeblich. Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen ist.
    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.....erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
    .....
    (2a) .....
    (3)
    Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
    1.für diese Teile
    a)eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
    b)der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder
    2.für diese Teile
    a)eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
    b)eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857, 858), soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,
    erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder
    3.die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Absatz 1a, bestätigt worden ist oder
    4.für diese Teile
    a)die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
    b)der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
    c)die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Absatz 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

    Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
    (4)
    Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
    1.des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
    2.des Absatzes 3 Nummer 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 13 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender oder aufzubewahrender Nachweis einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, dass diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bleibt unberührt.

    (5) .....
    (6) .....
    (7) ......



    Klar soweit? ^^

    Viele Grüße, Peter


    CX-60 e-Skyactiv-D 254, Prod. 04/23, Exclusive-Line, Machine-Grey, AHK, Eibach-Federn 30 mm tiefer, KONI Special Active vorne + hinten, Ronal R 71 copper // OBDLink LX mit Mobilphone zur Anzeige -> Öltemp, Wassertemp, Ganganzeige, Bordspannung u.a.

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  • Hallo Peter,

    du hast ja die Antwort in deiner unter der Ziffer 4 rot angemerkten Einlassung die Antwort über die Mitführungspflicht gefunden :). Ich habe mich an den ausdrücklichen Hinweis meines FMH gehalten, der deckungsgleich mit dem seinerzeitigen des KIA Händlers zum KIA Sorento Platinum war.

    Danke für Deine sorgfältige Recherche. Grüße Karl :saint:

    🇩🇪 Karl Grabler CX-60 D254, Takumi, Deep Crystal blue, alle Ausstattungspakete incl. PD u. AHK, Bestellt 17.3.23, PD: 09.06.2023, geliefert 23.8.23,

    Connect 14018, Navi, Map Version 2024 Q3 2024Q1 102303, Gracenote 1.1.1.03119_EU

  • Hallo zusammen,


    ich muss euch nochmal wegen der Pinbelegung der AHK fragen. Die Anleitung ist ja falsch. Da war ja keine Dauerplus vorhanden. Die korrekte Belegung ist ja Pin 9 für Dauerplus und Pin 10 ist Zündungsplus (Ladeleitung) Werde beide angeschlossen.


    Wie wurde es bei euch richtig angeschlossen.


    Grüße

    MAZDA CX-60 D254 AWD (187KW-254PS) HOMURA / JET BLACK ## DRIVER ASSISTANCE-PAKET + CONVENIENCE- & SOUND-PAKET + AHK incl. Ladeleitung

    AUTEC UTECA 9x21/ET40 + BRIDGESTONE TURANZA 6 255/40R21 XL 102Y # HOMURA FELGE + BRIDGESTONE BLIZZAK LM-005 235/50R20 100T

    WEBASTO STH + CLIMAIR WINDABWEISER ## Produktionsdatum: 06.05.2023 / Mazda Connect: 14018 / Navi: 2024 Q3 24Q1 / Gracenote: 1.1.1.03119

  • Hallo esmisa,

    Mazda Schuster hat zu diesem Thema in Youtube ein gutes Video hinterlegt, wo auch auf die richtige Verkabelung Bezug genommen wird. Schau dort mal rein, ist leicht zu finden. Dort sind auch noch andere Tipps enthalten. Grüße Karl

    🇩🇪 Karl Grabler CX-60 D254, Takumi, Deep Crystal blue, alle Ausstattungspakete incl. PD u. AHK, Bestellt 17.3.23, PD: 09.06.2023, geliefert 23.8.23,

    Connect 14018, Navi, Map Version 2024 Q3 2024Q1 102303, Gracenote 1.1.1.03119_EU

  • Mal ne andere Frage. Gehen bei euch auch die Rückleuchten vom Hänger an wenn der Kofferraum offen ist?

    Sobald ich ihn schließe gehen die Leuchten aus, als ob die Leitung für die Kofferraumbeleuchtung angeschlossen wäre. Allerdings bei Licht an ist alles normal.

    CX-60 D254 Homura, Machine Grey, Convenience & Sound und Driver Assistance Paket, Anhängerkupplung SW 14018 BJ 06/23

  • Mal ne andere Frage. Gehen bei euch auch die Rückleuchten vom Hänger an wenn der Kofferraum offen ist?

    Sobald ich ihn schließe gehen die Leuchten aus, als ob die Leitung für die Kofferraumbeleuchtung angeschlossen wäre. Allerdings bei Licht an ist alles normal.

    Ja, kann ich so bestätigen. Bei meinem Fahrradheckträger leuchtet ea auch, wenn ich die Heckklappe geöffnet wird.

    :) ... Antwort: siehe im Thread #26 von Thomas Jest

    -> klick

    🇦🇹 Servus vom Bodensee (AT), Klaus

    PD: 27.12.2022 |Mazda CX-60 AWD Homura | Jet Black | 254 PS Diesel | Michelin CrossClimate 235/50R20

    Dämpfer hinten: KBD 928 700 F |Mazda Connect: SW 14018 | Navi: 23 Q3 071823 | Gracenote: 1.1.1.03119